Nein das mach ich nicht beruflich.
Eher so hobbymäßig bei bestimmten Umbauten am Auto.
Wie eben den Scheinwerfern.
In der deutschen Gesetzgebung ist eh alles wirr.
Man darf mit Abblendlicht fahren, ganz ohne Licht aber man verbietet das fahren mit Standlicht ( welches von der Helligkeit so ein mittelding aus beidem ist).
Dann gibts da §17 Abs. 2 in der STVZO, wo woll keiner so richtig weiß ob er nun auf Abs. 1 bezogen werden soll oder nicht.
Im Busgeldkatalog gibts direkt für diesen Fall auch keine Regelung.
Eine andere Sache wiederum ist, das alle Fälle sich ja auf das Standlicht von den Originalscheinwerfern beziehen (mit diesen kleinen Birnchen drin).
Wie es mit einer LED-Leiste aussieht wurde so noch nicht behandelt.
Das einzige was dort auf Standlicht deuten lässt ist an sich die Schalterstellung im Auto.
Ach @Ananas und den Rest. Hier ein Video von nem Polo (jaja ich weiß, ich mag VW auch net ) mit Dectane Dayline Klarglasscheinwerfern:
http://www.youtube.com/watch?v=YzGNAPoEoyc
Die zeigen die Helligkeit im Dunkeln ganz gut find ich.