ZitatOriginal von flex-didi
au backe, fahrschule kann ja noch nicht so lange her sein, oder ?!?
genau 2 jahre
ZitatOriginal von flex-didi
au backe, fahrschule kann ja noch nicht so lange her sein, oder ?!?
genau 2 jahre
ZitatOriginal von flex-didi
au backe, fahrschule kann ja noch nicht so lange her sein, oder ?!?
Na ja muss schon ne Top Fahrschule gewesen sein
Apfel-Corsa: Du kannst auch mit Fernlicht am Tage fahren wenn es dir gefällt
wieso redet dann jeder 2. hier irgend etwas von "cerboten" und so
was soll denn hier verboten sein ?
jooooo.... klar... also nur Standlicht bei der Fahrt ist verboten. Dh man darf die LEDs nur in Verbindung mit den Abblendlichtern verwenden.
Und STVO is genau die richtige Hausnummer
Bilder konnt ich leider nicht machen, weil hier keiner ne cam hat.
Morgen bin ich daheim und dann schau ich mal was geht
Greetz
ZitatOriginal von sP33dAtTaCk
Und STVO is genau die richtige Hausnummer
Greetz
Je nachdem wie man §17 Abs. 1 und 2 auslegt.
Aber was solls, ich glaub selbst wenn, stört sich die Rennleitung eher an leuten mit Neblern als an welchen mit LED-Leiste a la TFL.
@ DerAlex und kaufst du die trotzdem ?Und wann??
Hab grad geschaut:
wäre dann wohl §17 / 2:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden
Im Abs 3 steht allerdings noch drin, dass du mit Nebelscheinwerfer und Standlicht fahren darfst wenn bei Helligkeit Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht behindern.
Wusst ich auch no ned
Greetz
ZitatOriginal von 747ananas747
@ DerAlex und kaufst du die trotzdem ?Und wann??
@Ananas: Werd die mir nächste Woche bestellen.
In schwarz.
Mal sehen ob mich die Rennleitung dann anhält
Speed: ich meinte diese Auslegung, ob sie stimmt oder net sei mal dahin gestellt.
Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).
sag mal machst du das beruflich? Also Verkehrsrecht oder so?
Meinst du damit, man darf das Standlicht anhaben wenn man nicht das Abblendlicht anhaben muss?
Kann ich mir etz ehrlich gesagt nicht vorstellen.
ach ja... und was is des
Bay 70, 31
VM 70, 41
???
ZitatOriginal von Apfel-Corsa
wasn der genaue Unterschied von tfl und Standlicht?!?!?!
von der Lichtkraft ist doch ähnlich bzw. beides nicht so stark wie Abblendlicht
Welche Lichtarten zählen denn aktuell zu den "Tag-Fahr-Lichtern" ? die Audi LED´s?
TFL ist alles was der Hersteller als TFL zulässt und zugelassen bekommt.
Und Standlicht ist das was die Hersteller als Standlicht zulassen und genehmigt bekommen.
Für beides gibt es Regelenungen, die z.T. unterschiedlich sind, wie die genau aussehen teilt dir sicher das zustände Amt mit, müssten sie aber auch im Internet finden. Für TFL muss man z.b. bestimmte Abstände zwischen den Leuchtquellen einhalten, auch der Bodenabstand ist nicht ganz unwichtig. Auch leuchtet ein TFL deutlich heller als ein Standlicht, so das es in den meisten Fällen bei eingeschaltetem Ablendlicht gedimmt wird.
Ich könnte mir auch vorstellen das für TFL ein Lichtsensor Pflicht ist (ähnlich wie SRA bei Xenon, ist aber einer reine Vermutung.....