Das sind ja Tagfahrleuchten und nicht die Angeleyes, etwas neues?
Sind diese einfacher zu montieren als die Angeleyes(wie im Forum besprochen sehr kompliziert wegen Stellmotor usw..!
Neue Frontscheinwerfer !?!?!
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Das mit dem Montieren kann ich leider noch nicht bewerten aber ich denke es wird die gleiche Arbeit werden dummer weise.
Öhm ja direkt bei Lion Tuning. Hatte sie bestellt und nach 2 Wochen kam nix also rief ich mal freundlich an und dann wurde mir gesagt dass das ein Fehler auf der Hp ist und die noch gar nicht exestieren. Musst ich natürlich erst mal lachen und fragte ihn wie lange es den noch dauern würde. Also laut Lion Mitte März ( wollte er mir die Angeleyes andrehen dass ich nich so lange warten muss, aber ich find sie langsam so ausgeluscht an fast jedem Auto ) Dann lieber peinlich sein und geilen Audi Look genießen
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Zitat
Original von naik
Das mit dem Montieren kann ich leider noch nicht bewerten aber ich denke es wird die gleiche Arbeit werden dummer weise.Öhm ja direkt bei Lion Tuning. Hatte sie bestellt und nach 2 Wochen kam nix also rief ich mal freundlich an und dann wurde mir gesagt dass das ein Fehler auf der Hp ist und die noch gar nicht exestieren. Musst ich natürlich erst mal lachen und fragte ihn wie lange es den noch dauern würde. Also laut Lion Mitte März ( wollte er mir die Angeleyes andrehen dass ich nich so lange warten muss, aber ich find sie langsam so ausgeluscht an fast jedem Auto ) Dann lieber peinlich sein und geilen Audi Look genießen
der audi look wird geil aussehen!!! da bin ich von überzeugt!!!
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Dir/Euch ist aber schon klar, dass das ein Standlicht in Tagfahrlicht-Optik ist? Informiert Euch mal genauer darüber. Die Scheinwerfer gefallen mir aber auch um Welten besser als die Angel Eyes. Bin gespannt wie die Ausleuchtung usw. ist. Von den Angel Eyes liest man ja nix Gutes.
PREVIEW:
DAYLINE Scheinwerfer
Opel Corsa D
Ab März 2009 erhältlich: DAYLINE Scheinwerfer für den Opel Corsa D im Tagfahrlicht-Look. Die Scheinwerfer sind eintragungsfrei und der Einbau ist denkbar einfach durch Original-Steckverbindungen.
(Das steht auf der Homepage von Dectane) -
ich weiß dass es Standlicht in Tagfahrlichtoptik ist aber na und?!Fährste halt mit Standlicht rum^^ bzw wenns Abblendlicht an ist ist ja auch Standlicht an somit leuchten sie eigentlich fast immer bzw man kann ja mit Standlicht rumfahren,...
ich hoffe es sind halt so helle LED's wie beim Audi dauert leider noch paar wochen!
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und es ist auch kein problem das so zuverdrahten das die LED´s direkt angehen!!
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Sind diese Scheinwerfer zugelassen???
Was passiert wenn mir eine LED kaput geht? Oder muss ich auf die eigentlich "unendliche" Lebensdauer hoffen, wenn nichts unvorhergesehenes passiert?
Ist LED-Standlicht in D überhaupt zulässig?
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Also soweit ich weiß, haben zumindest die Grünen Männer bei uns stark was gegen diese Scheinwerfer. Nen Kumpel von mir hat das an seinem Leon dran, was auch nicht schlecht aussieht, aber die Ausleuchtung is mist im vergleich zum Orginalen und die LEDs sind eig. so nicht zulässig, zumindest baut er sie für den TüV aus ...
ZitatAllgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen!
(Eine kleine Ausnahme davon bildet das u.a. von Audi original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht/Begrenzungsleuchten)
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Zitat
Original von Neo16
Das ist im Grund auch richtig. Aber da es sich hier um Standlicht(im Tagfahrlicht-Look) handelt und nicht wirklich um eine Tagfahrleuchte dürfte es aus der Sicht doch keine Probleme geben.
ZitatIn Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht (je nach Interpretation der gesetzlichen Regelungen) angeblich nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. Ein Vorteil gegenüber der Fahrt mit Abblendlicht besteht nicht.
Mit anderen Worten: Wenn es keinen Grund gibt, mit Licht zu fahren, darf ich mein Standlicht während der Fahrt nutzen. Sobald aber Beleuchtung nötig ist, darf Standlicht nicht ALLEINE genutzt werden, sondern wie gewohnt automatisch in Verbindung mit Abblendlicht.
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