Tieferlegung - welche Federn?!

  • Zitat

    Original von Crunk
    Also die H&R 35/35 sind z.B. mit ABE d.h. Eintragungsfrei!!


    Sicher das die Eintragungsfrei sind??? Das ist doch nur ein Teilegutachten, womit du zum TÜV gehen kannst, benötigst aber doch noch ne endgültige Einwilligung vom TÜV oder?



    Zitat

    Original von SmolleDie H&R Federn finde ich bei Ebay massig, das stimmt schon, nur nicht für den OPC....die Angaben dort gehen immer nur bis zum 1.4er^^


    Ahh doch bei EBay sind auch massig H&R Federn für GSIs und OPCs drin...
    Brauchst die 29131-2, die sind AB 851kg (benötigt: 1.7 CDTI, GSI, OPC)


    29131-1, die sind bis 850kg (benötigt: alle kleineren als oben genannt...)


    Für OPC und GSI - 29131-2


    Für alle kleineren - 29131-1


    Zur Sicherheit aber immer vorher innen Fahrzeugschien gucken! :top:


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    ---- Umbauten ----
    - Heckbeschriftung entfernt
    - Schwarze Alu-Antenne
    - Armster Mittelarmlehne
    - H&R 50/40 Federn

    4 Mal editiert, zuletzt von mahonie ()

  • Also bei den 35/35 H&R ist eine ABE dabei, also einbauen und losfahren. Kein TÜV!


    Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass in der ABE drinsteht, dass es nur für Serienbereifung gültig ist.


    Müsste mal jemand in seiner ABE nachlesen.

  • Für die interessenten für Eibach Federn, derzeit läuft eine Sammelbestellung!
    Siehe hier:
    Eibach Federn Sammelbestellung



    Zu den H&R


    Also auf der Webseite in dem Gutachten steht:


    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
    Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
    Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.



    ABER
    dort steht auch folgendes drin:
    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.


    Ich weiß aber nicht in wie weit sich das Gutachten auf der Webseite mit der ABE deckt die dabei ist. Eine direkte ABE gibt es auf der Seite ja leider nicht zum Download.

  • Hunny:


    Das H&R 50/40 muss zum TÜV, das 35/35 nicht. Das, was du dort kopiert hast, steht so im TÜV Gutachten für das 50/40 Fahrwerk wenn ich mich nicht ganz irre. Mit einem Gutachten MUSS man zum TÜV, mit einer ABE NICHT.


    Gruß Moly

  • Zitat

    Original von Holy_Moly
    Hunny:


    Das H&R 50/40 muss zum TÜV, das 35/35 nicht. Das, was du dort kopiert hast, steht so im TÜV Gutachten für das 50/40 Fahrwerk wenn ich mich nicht ganz irre. Mit einem Gutachten MUSS man zum TÜV, mit einer ABE NICHT.


    Gruß Moly


    Da hast du vollkommen recht. Das ist aus dem tiefen Satz.
    Hab ja geschrieben aus dem Gutachten, eine ABE gibt es ja auf der Seite nicht.
    Aber wenn eine ABE dabei ist, dann muss es definitv nicht eingetragen werden. Außer so wie du schon geschrieben hast, bei nicht Serienreifen, aber das müsste man dann dort mal erfragen oder einer müsste mal in seiner ABE schauen was da drin steht. Wäre mal interessant.

  • frage eines laien:
    passen die fédern(vorne)vom opc corsa in den 1.2 corsa?
    das wäre für meine zwecke die optimale lösung!

  • hmm ... ist ein änliches Ding wie mit den 30/20 von KAW ... da gibts nur eine Ausführung für alle bis 1000kg ...


    fehlt mir irgendwie das Verständnis das 150 kg Unterschied "nicht sichtbar" sind ...