Kann aber auch nicht verstehen, dass Ihr euch keine Kopien/Durchschläge der in Auftrag gegebenen Garantiearbeiten aushändigen lasst.
Könnte auch z.B. im Falle einer Wandlung sehr wichtig werden (können)!
Natürlich wird nicht in jedem Fall ein Werkstattauftrag eröffnet, nur bei Arbeiten die mit dem Hersteller abgerechnet werden können (klar, als Grundlage), hier sollte man darauf bestehen um einen Beleg in Händen zu halten!