• Zitat

    Original von flex-didi
    Joh, die Ersparniss hätte ich zugern, statt irgendwas in 2013 dank "Teurung" + Co doch längstens wieder hinfällig etc.

    Richtig, darauf wird's hinaus laufen.
    Ich hör's schon: Was, Sie haben nur Euro4 und dann noch einen ohne DPF... Neee, da müssen Sie noch 10€ Strafsteuer je 100cm³ draufrechnen...

  • Zitat

    Original von sir_d


    Nein!


    Alle Autos, die ab 01.07.2009 zum ersten Mal zugelassen werden, MÜSSEN nach der neuen Steuer besteuert werden. Alle Neufahrzeuge, die zwischen 05.08.2008 und 30.06.2009 zugelassern werden, können entweder nach der alten oder nach der neuen besteuert werden.


    Hallo...
    Ich finde die neue Regelung gelinde gesagt bescheiden,da kauft man sich Ende Juli2007
    nen Diesel mit DPF der Serienmässig eingebaut ist bekommt nichts dafür im Gegensatz zu den die damals nachgerüstet haben (330€),nun werden Leute wie ich die in díiesem Zeitraum gekauft haben wieder vor den Kopf geknallt,statt einer guten Ersparniss weil man ja ein Auto gekauft hat was sehr wenig CO2 ausstösst,schön weiter den hohen Satz zahlen.
    Alle die einen 1.7 Corsa Diesel fahren sollten mal nachrechnen,dann ist mein Ärger vielleicht nachzuvollziehen...
    Aber ich kann mir ja schlecht jetzt nen neuen Kaufen denn für 18 Monate rund
    8000€ Wertverlust in Kauf nehmen das kann ein Ottonormalverdiener wie ich leider
    nicht.... :( :( :(

  • Hallo ... Ich habe seit 02/2009 einen Opel Corsa D Innovation mit 80 PS. Er war eine Tageszulassung aus 05/2008 mit 0 KM Laufleistung. Ich habe ihn selbst zugelassen und bin also "Zweitbesitzer". Mich verwundert jetzt nur, dass ich vom Finanzamt eine Rechnung über 87,- / Jahr für die Steuer bekomme. Ich dachte der wäre steuerbefreit ??? Oder liegt es daran, daß er nicht als Neuwagen gilt, weil ich der "Zweitbesitzer" bin und die Kiste schonmal zugelassen was ???


    Danke für Eure Ansichten

  • Habe ebenfalls einen Neuwagen der eine Tageszulassung hatte.
    Der Verkäufer und unser Versicherungsmensch haben beide gesagt, wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt kommt soll man ganz einfach eine Kopie machen, dick "Widerspruch" drauf schreiben und zum Finanzamt faxen oder schicken.
    Dann kommt ein neuer Bescheid über 0 €.


    Ich habe meinen erst seit 14 Tagen, habe noch keinen Bescheid bekommen, aber wenn, dann werde ich das so machen wie man es mir empfohlen hat!
    Versuch das doch einfach mal!

  • Na ja, naiv wie ich bin dachte ich "steuerbefreit", wie mein letzter Neuwagen. Da habe ich 3 Jahre keine Steuern bezahlt.


    Hier handelt es sich jedoch um den Kauf eines Wagens der bereits zugelassen war (Tageszulassung 05/2008 ). Wahrscheinlich liegt es daran, dass er keine Erstzulassung ist, dass ich Steuern zahlen muss, obwohl er 0 KM Kilometerstand hatte. (???)

    2 Mal editiert, zuletzt von ROCCO_2ND ()

  • Entscheidend ist u.a. die EZ, da fliegt deiner schon mal raus, denn Stichtag ist der 05.11.2008.


    Außerdem gilt's wohl nur für die Erstzulassung, soweit ich das vertanden habe.

  • Habs selber im www gefunden:


    http://www.zuckerbrot.de/abwra…eiung-von-der-kfz-steuer/


    Zitat: ... Diese Info ist z.B. wichtig, wenn man eine Tageszulassung kauft. Wenn diese vor dem 05.11.08 zugelassen war, gilt die Steuerbefreiung nicht ...


    @Tinka: Deiner ist somit befreit, da Deine Erstzulassung nach dem 05.11.2008 war. Ich muss Steuern zahlen (Erstzulassung 05.2008 )


    So ist das halt - ärgerlich ... aber verkraftbar ... ;)


    So long - thanxxx


    ROCCO_2ND

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