Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 030 346 465 470
die wissen es am besten, die bearbeiten die anträge ja.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 030 346 465 470
die wissen es am besten, die bearbeiten die anträge ja.
Auf folgender Seite zeigt die Behörde den Stand des Prämientopfes tagesaktuell an:
ZitatOriginal von TDDI
..65760 Eschborn
Telefon: 030 346 465 470
..
Hmm, Eschborn bei Frankfurt aber Telefon-Nummer von Berlin ?!?
Naja, ich finde da jetzt zumindest in rechter Spalte aber folgende mit Eschborner-Vorwahl...
Allgemeine Anfragen
Telefon: +49 6196 908-0
Fax: +49 6196 908-800
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 6196 908-452
Fax: +49 6196 908-496
jo, aber:
Hotline Umweltprämie
Ihre Fragen zur Umweltprämie beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.
Telefon: 030 346 465 470 *
*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihre Festnetzgesprächskosten an.
10.03.2009: Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens – Antragstellung in diesem neuen Verfahren erst ab 30. März 2009 möglich
Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen.
Deshalb wird ab 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt.
Wer ein neues Auto gekauft hat, wird ab dem 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen können und sich damit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren können.
Ausgezahlt wird die Prämie aber erst dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Aufgrund der notwendigen technischen Änderungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die derzeitigen Vorgaben.
Für die Antragsteller ergibt sich damit folgende Situation:
Bis einschließlich zum 29.03.2009 müssen die Anträge den bekannten Anforderungen entsprechen, d. h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Erst ab dem 30.03.2009 wird das neue Antragsverfahren möglich sein. Die Antragstellung wird dann ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellten neuen Antragsformulars möglich sein. Jede andere Form der Antragstellung wird ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen sein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
Auch für Erbfälle wurde jetzt eine neue Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.