Frontscheiben (Fahrer und Beifahrer) tönen

  • Wichtig:
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    (Habe es auch schon als NICHT-STVO konform gekennzeichnet)


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    Hallo,


    man sieht immer wieder Autos im Straßenverkehr, bei denen die Frontscheiben (Fahrer und Beifahrer) leicht / deutlich verdunkelt sind.


    Wie sieht das mit der rechtlichen Lage aus:


    - Fahren die illegal damit herum?
    - Gibt es Modelle, die Standardmäßig verdunkelt sind?
    - Haben sie "halb-legale" TÜV-Gutachten?


    - Gibt es INZWISCHEN Möglichkeiten damit KOMPLETT legal herumzufahren?


    Es gibt ja immer wieder die Diskussionen, dass 30% erlaubt wären, man es aber nicht wirklich eingetragen bekommt, oder nur auf "halb-legale" Weise.


    Kennt sich hier jmd. vlt. mit diesem Thema aus.



    Grüße aus Aachen

    :auto: ~ Mein Corsa ~ :auto:


    Corsa D Sport, 3-türig, 1.7 CDTI
    Bestellt: Mitte März - Übergabe: Mitte Mai
    Saphirschwarz - 17" im 5-Doppelspeichen-Design - CDC 40 Opera - OPC Line-Paket 2 - Vorteilspaket

    Einmal editiert, zuletzt von Cyberboy2007 ()

  • Vorne is eigentlich generell verboten.
    Aber seit 2007 oder 2008 gibts von Foliatec ein Verfahren damit geht es doch und das ganz legal.
    Bei dem Verfahren wird die Lichtdurchlässigkeit vor dem Tönen ermittelt und dann dementsprechend eine spezielle Folie die erlaubt ist vom Wert, eingeklebt. Danach gibts wieder eine Messung und beide Werte müssen dann in das Gutachten glaube rein.
    Wie das aber im detail aussieht keine ahnung.


    Ansonsten normal machen, am besten schön dezent passend zum Rest des Wagens und hoffen nicht erwischt zu werden.
    Denn auch die Rennleitung bildet sich weiter ;)

  • es gibt auch noch die möglichkeit die vorderen scheiben beschichten zu lassen.
    dabei werden sie auch um einen gewissen prozentsatz getönt.
    ich weiß aber leider nicht wie es da dann mit der zulassung aussieht.
    aber ich meine gehört zu haben, dass es zugelassen werden kann.


    mfg


  • Dieses Verfahren ist nur für die Spliterschutzfolie zulässig.Bisher war diese nur auf klaren Scheiben erlaubt.Mit dem Lichttest wird sie aber auch auf Colorverglasungen eingetragen.


    Schwörni,Vialet
    Es gibt noch nicht ein Auto mit diesem Verfahren das je eine anerkannte Abnahme bekommen hat!!!Der zugelassene Prozentsatz ist in der Serie erreicht.


    Auch die Autohersteller mussten ihre Scheibentönung nach neuen Auflagen vermindern,nachdem die Frontscheiben(solarprotect) von außen kaum noch einsichtbar waren.


    Kalle

  • es ist in jedem fall nicht legal so rumzufahren...versicherungsschutz entfällt...bla bla...sowas wolltest du hier nicht hören


    und deine scheiben vorne sind schon ungefähr...25 - 30% getönt ...vom werk aus :]

  • man kann sich auch die scheiben bedampfen lassen, dann wird die front zu max. 15% getönt, die seitenscheiben zu max. 30% und die hinteren ist ja egal, es wird ja keine folie genommen, zwecks unfall/notfall zum eintreten/einschlagen..., das alles zusammen ergiebt einen schönen schwarz effekt, bekommt auch tüv und ist sau teuer dieses verfahren, da es von der innen seite so ausschaut wie leicht dunkles glas (sonnenbrille 8) )und von außen, durch die rundum bedampfung tief schwarz. es gibt auch nicht viele firmen die so was machen ?( ich glaub eine ist bei celle