Tacho defekt?

  • Beta-Test ist gut! Genau so fühle ich mich derzeit auch...
    16 Besuche beim Händler wird es nicht geben, dann werde ich vorher die Notbremse ziehen und eine Rückabwicklung in Angriff nehmen.

  • Zitat

    Original von CorsaD
    Beta-Test ist gut! Genau so fühle ich mich derzeit auch...
    16 Besuche beim Händler wird es nicht geben, dann werde ich vorher die Notbremse ziehen und eine Rückabwicklung in Angriff nehmen.


    ... ich will damit ja nur sagen, dass man nicht gleich die Flinte ins Korn werfen muss, wenn ein nagelneues Modell seine kleinen Macken hat.
    Ich war seinerzeit auch kurz davor den Astra zu verkaufen, da ich dachte, dass ich ein "Montagsauto" erwischt habe ... doch die Fehlerkette wurde tatsächlich unterbrochen und der Astra (ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne) ist jetzt fast 1,5 Jahre fehlerfrei.


    Übrigens ... wenn Opel die (unterschiedlichsten) Fehler in deinem Corsa beheben kann, dann hast Du keine Chance auf Rückabwicklung / Wandlung. Dem Hersteller steht für jeden einzelnen Fehler das Recht der Nachbesserung nach (in der Regel max. 3 Versuche). Ist dann ein grober Fehler nicht in den Griff zu bekommen ist Wandlung möglich !

    seit dem 12.12.06: Corsa D Edition 1.3 CDTI (55kW) - 5türig - Vorteilspaket 1, Sommerpaket, Technikpaket, ESP, Flexfix und Quickheat

  • Zitat

    Original von CorsaD
    wie meinst du das?
    km oder km/h?


    er meint,
    ob du auch die entspr. hohe km-leistung (also wegstrecke) zu der falschen km/h (Geschwindigkeit)-Anzeige abgerechnet bekommst.


    Bsp.: Du fährst 50 km/h, die Anzeige sagt aber 100km/h, .....der Wegstrecken-Zähler entspr. genauso schnell, würde bei 1.Std. konstanter Fahrt dir 100km gefahrene km abbuchen/anzeigen.


    Ist dem so ?!


    PS: Aus Corsa-B Zeiten kenn ich zumindest folgenden Effekt. Beim ausrollen und dabei vorzeitigen abschalten des Motors/Zündung, verharrte der Tacho-Zeiger auf der zuletzt genannten Geschw., bis man bei erneuter Zündung ihn zackig auf die wahre Geschw. brachte.

  • Ich weiß dass das Thema Rückabwicklung alles andere als einfach werden wird und zudem auch noch Geld kosten wird. Aber, was bringt mir ein Auto welches ich nicht fahren kann, weil ich mich an die geltenden Gesetze hier in Deutschland nicht halten kann. Und auf Punkte ohne Ende bzw. Lichthupe und Hupe anderer Fahrer (dann war ich wohl mal wieder viel zu langsam) habe ich auch auf Dauer keine Lust! Zur Not gibt es ja auch noch Rechtsanwälte und dann ist das Thema durch...


    Evtl. sollte ich mir einen Aufkleber für mein Auto bestellen.
    "Fahrer fährt nach Bauchgefühl" oder so ähnlich :(


    Ich möchte auch überhaupt nicht auf meinen neuen Corsa verzichten und ich hoffe, dass das Ersatzteil schnell geliefert und montiert werden kann. Wenn damit das Problem gelöst ist, ist doch alles OK!


    Eine Kleinigkeit ist das Problem mit dem Tacho allerdings auch nicht!

  • Du meinst, ich sollte im Stand ein Foto von meinem Tacho machen und die etwas mehr als 200 km/h erfassen und das Foto hier uploaden?


    Das wäre ja nicht fair und ich möchte nicht die anderen User zur Verzweiflung bzw. zum Tuner treiben :-))


    Von wegen 1.2 Edition, OPC ist angesagt *g*

    Einmal editiert, zuletzt von CorsaD ()

  • ob die KM-Anzeige der gefahrenen Strecke ebenfalls inkorrekt funktioniert, kann ich dir nicht sagen. Ich fahre nach Möglichkeit nicht mit dem Auto bzw. nur extrem wenig.


    Lt. meinem Händler soll mit dem AT des Tacho inkl. Drehzahlmesser das Problem aber auch gelöst sein.


    Wäre schön, dann könnte ich nun auch endlich mal das Auto vernünftig einfahren!


    Vielen Dank für die Rückmeldungen und allen ein schönes Wochenende...


    Gruß
    CorsaD

  • Zitat

    Original von PO184
    Dem Hersteller steht für jeden einzelnen Fehler das Recht der Nachbesserung nach (in der Regel max. 3 Versuche). Ist dann ein grober Fehler nicht in den Griff zu bekommen ist Wandlung möglich !


    Falsch; siehe § 440 SAtz 2 BGB ;)


    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..."

  • Zitat

    Original von Edition


    Falsch; siehe § 440 SAtz 2 BGB ;)


    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..."


    Bitte ... wenn hier Paragraphen auf das Board kommen, dann bitte im kompletten Wortlaut : "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.".
    Und gerade dieser 2. Satz lässt wieder Raum für Interpretationen, denn der Hersteller verweist dann häufig auf besondere Umstände durch Probleme des Zulieferers, so dass in der Regel und nach Interpretation des §440 BGB in verschiedenen Urteilen dem Käufer maximal 3 Nachbesserungsversuche zuzumuten sind (auch wenn besondere Umstände vorliegen).


    @ Corsa D : Ich gehe mal davon aus, dass nach dem Tausch des Kombi-Instrumentes der Fehler behoben sein wird, denn niemand hier im Forum hat einen ähnlichen Fehler "gemeldet".
    Weiterhin verstehe ich nicht ganz, dass Du weiter mit deinem (meiner Ansicht nach) nicht verkehrssicheren Corsa unterwegs bist. Ich würde dir raten, dein Fahrzeug beim FOH oder zu Hause in der Garage abzustellen, bis das Ersatzteil eingebaut werden kann ... und da dein Fahrzeug nicht verkehrssicher und damit nicht fahrbereit ist, müsste eigentlich die Mobilitätsgarantie greifen, d.h. Opel müsste Dir bis zur Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen stellen. Schon mal versucht, auf diese Weise zu argumentieren ? Mir wäre eine Fahrt in deinem Corsa zu "risikoreich".

    seit dem 12.12.06: Corsa D Edition 1.3 CDTI (55kW) - 5türig - Vorteilspaket 1, Sommerpaket, Technikpaket, ESP, Flexfix und Quickheat

  • Ich denke mal auch, das Auto stellt ja geradezu eine außerordentliche Betriebsgefahr da, ohne vernünftig ablesbaren Tacho !
    Und mit Mietwagen auf deren Kosten kommen die um so schneller dem Problem bei....(!)