hast du zufällig jemanden der einen zum Nachrüsten ausgelegten Kabelbaum hat?
Mich würde Interessieren wie der Scheinwerferstecker in dem Fall aussieht..
Kann mir das ganze irgendwie nicht vorstellen, was nicht heissen soll das ich dir nicht glaube
AFL Scheinwerfer nachrüsten
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Die Stecker vom Scheinwerfer sind gleich, aber es muss ja auch der Stecker für das AFL Steuergerät liegen
MfG
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ja schon klar...aber wenn ein nachrüsten möglich sein soll müssten im stecker für den scheinwerfer ja die leitungen für die can signallleitungen vorliegen...
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Zitat
Original von TomH86
ja schon klar...aber wenn ein nachrüsten möglich sein soll müssten im stecker für den scheinwerfer ja die leitungen für die can signallleitungen vorliegen...Ok, jetzt hast du den Begriff can ins spiel gebracht
1. Zum Scheinwerfer gehen gar keine Can Datenleitungen
2. Das Steuergerät AFL kommuniziert nur mit dem BCM und ESP ECU
3. Ist dir wenn du solche Aussagen triffst, ist dir die Funktion von dem CAN- Datenbus überhaupt geläufig?Versteh das bitte nicht beleidigend, oder als Beleidigung
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CAN hin oder her, aber was Tom meint ist folgendes. Bei den normalen Scheinwerfern sind im Stecker ja zwei pins nicht belegt.
Beim AFL hingegen sind alle belegt und auch noch in anderer Anordnung, deswegen funktioniert die LWR nicht automatisch, weil die Pins dafür woanders liegen.
Somit kann es ja nicht einen Kabelbaum für zwei unterschiedliche Steckerbelgeungen geben.
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nagut viielleicht gehen keine can leitungen direkt in den scheinwerfer.
trotzdem gehen die pins 4,6,7 vom steuergerät an die pins 8,7,6 vom scheinwerfer..
was bei wagen ohne afl ja nicht geht.
und ja, ich weiss was can ist^^ -
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nein, ist nicht eingetragen...muss mir nochmal genau durchlesen was die stvzo so sagt und dann schauen ob man da was machen kann.
und ich arbeite nicht mehr in ner werkstatt.. -
Hab mir die STVZO schon mal durchgelesen, wer sich anmaßt diese gequirlte bürukratenscheiße zu verstehen, dem sei Fortuna vertrauter Begleiter
Hab ja auch zwei AFL Scheinwerfer liegen, doch will meinen selbstgeklebten bösen Blick ( ohne Zulassung ) nicht missen
Wenn du das eingetragen bekommen hast, sag bitte bescheid, werde mich dann auf dein Gutachten beziehen
MfG
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das Problem ist das man die so wie sie sind nicht eingetragen bekommt..
weil es heisst auf jedenfall das das was da ist funktionieren muss, sprich das Kurvenlicht und Abbiegelicht muss eigentlich funktionieren..
Was ich noch nicht weiss ist wie es aussieht wenn man den Motor fürs Kurvenlicht sowie die Ansteuerung für das Abbiegelicht herausnimmt aus dem Scheinwerfer...Was nicht da ist muss nicht funktionieren Bleibt nur die Frage ob irgendwo steht das ein Scheinwerfer seiner ursprünglichen Funktion entsprechen muss...
Wenn das nirgendwo steht muss man vielleicht nichtmal ne Eintragung vornehmen, da es sich ja immernoch um einen Originalscheinwerfer handelt.MfG