Riss bzw. Kratzer in der C-Säule

  • Update:


    Ihr hattet Recht! An der C-Säule ist ganz dick Spachtelmasse.

    Das tut mir leid für Dich und Deinen Corsa. ;(


    Bei der letzten Autosuche hatte ich mir zunächst einen auqamarinblauen Corsa D ausgeguckt, aber nachdem ich den im Rahmen der Probefahrt durchchecken ließ und mir der ADAC-Gutachter die mehrfachen Instandsetzungsarbeiten am laut Verkäufer unfallfreien Wagen erleuterte, hatte sich das erledigt. Ich habe dem Verkäufer sogar eine Gutachtenkopie dagelassen, aber zwei Wochen später war die Anzeige bei autocout24 immer noch unverändert drin. Hab's dann dort direkt nochmal gemeldet, und die Anzeige wurde deaktiviert. Es gibt schon dreiste Leute... :m0016:

    „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ – Konfuzius


    2014er Opel Corsa D 5-Türer 1.4 (74 kW) INNOVATION in Argonsilber – Tuning-Tagebuch
    2006er Opel Corsa D 5-Türer 1.2 (59 kW) COSMO in Champagner Silber bis 2015
    1993er Opel Astra F 5-Türer 1.6 Si (74kW) Sportive in Spektralblau bis 2010

  • Gerade lese ich einen Artikel zu verschwiegenem Unfallschaden, und Rückgaberecht.


    Urteil OLG Oldenburg
    AZ.: 9 U 29/17


    https://www.oberlandesgericht-…t-wie-gesehen-158462.html


    Auszug:


    "Die Formulierung „gekauft wie gesehen" schließe einen Gewährleistungsanspruch der Klägerin nicht aus. Denn diese Formulierung gelte nur für solche Mängel, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen könne. Dass dem Verkäufer der Vorschaden ebenfalls nicht bekannt war, spiele keine Rolle. Denn für den Gewährleistungsanspruch sei eine Arglist des Verkäufers nicht Voraussetzung. Auch das Argument des Verkäufers, die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines privaten Verkäufers würden überspannt, greife nicht. Denn ihm hätte freigestanden, im Kaufvertrag einen umfassenden Haftungsausschluss für alle ihm nicht bekannten Mängel zu vereinbaren."


    Letzteres ist jetzt natürlich die Frage.

  • Puh, über 2 Jahre her. Im Urteil steht leider nichts zum zeitlichen Ablauf.


    "Nach einiger Zeit wollte sie das Fahrzeug zurückgeben und ihren Kaufpreis zurückerhalten. Sie behauptete, das Fahrzeug habe einen erheblichen Vorschaden, von dem sie beim Kauf nichts gewusst habe."


    Anwalt/Rechtsschutz keine Option?