Heute habe ich eine schlechte Nachricht.
Ich habe nun ebenfalls eine Abmahnung bekommen, wie schon einige Mitbewerber zuvor und in der jetzigen Abmahnwelle mein LED-Hersteller und einige seiner Vertriebshaendler.
§22a Abs. 2 der StVZO sagt:
"Fahrzeugteile [...], dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, [...] werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
Darunter fallen quasi ALLE Beleuchtungen im Aussenbereich des KFZ.
Ich koennte nun versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen, denn ich halte das Verkaufsverbot "zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO" nicht gleichbedeutend mit einem Verkaufsverbot (zur Verwendung) in Deutschland.
Aber das Risiko, damit zu scheitern, ist recht hoch, da Richter oft sehr weltfremd und abstrus urteilen.
Somit habe ich bereits ALLE Leuchtmittel fuer den Aussenbereich, die kein Pruefzeichen haben, aus dem Onlineshop entfernt.
Dies betrifft bestimmte LED, die Halogenlampen und Xenonbrenner im Bereich "Offroad", sowie einzelne weitere Produkte.
Schade nur, dass damit chinesischen Haendlern Tuer und Tor geoeffnet wird, den Markt Deutschland weiter zu erobern und die deutschen Haendler aus dem Markt gedraengt werden.
Es gibt sogar einen deutschen LED-Haendler, der den Firmensitz nach Belgien verlegt haben, um dieses Vertriebsverbot zu umgehen. So weit sind wir schon!
Das Resultat dieses absurden StVZO-Paragraphen wird nun sein: Die Qualitaet der Produkte sinkt, die Zahl der Faelschungen steigen, Reklamationen im Ausland sind schwierig.
Der Endkunde ist genauso wie der ehrliche deutsche Haendler der Verlierer.
Haette ich unbegrenzte Finanzmittel, wuerde ich gegen diese Ungerechtigkeit bis in die letzte Instanz vorgehen, aber dies hat sich noch niemand getraut und auch ich werde es leider nicht tun koennen.
Somit bleibt mir nur, zu sagen:
Wer aus den genannten Produktgruppen noch Bedarf hat, - natuerlich nur fuer Export oder Offroad... - der sollte sich beeilen.