Mal ganz allgemein gefragt:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein Hilfsmittel (Ersatzrad, Pannenset oder dergleichen) im Auto mitzuführen, mit dem man einen Platten wiederherstellen kann, wenn ab Werk etwas derartiges verbaut war? Antworten bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage, denn Aussagen á la "Soweit ich weiß" oder "Mir hat mal ein Polizist gesagt" sind im Ernstfall wertlos, wenn der TÜV das HU-Siegel verweigert...
Hintergrund: Da ich ADAC-Mitglied bin und auch zuhause immer den Reifensatz der anderen Saison liegen habe, würde ich bei meinem anderen Auto gerne das dortige vollwertige Ersatzrad incl. Werkzeugsatz aus Gewichtsgrunden rausnehmen. Aber wenn ein solches Hilfsmittel laut StVZO vorgeschrieben oder dies Bestandteil der herstellerseitigen Typzulassung des Fahrzeugs wäre, dürfte ich es natürlich nicht weglassen.
Viele Grüße, DerFanta