Soweit ich weiß ist folgendes:
Wenn ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft, dann kann er die Gewährleistung nicht ausschließen auch wenn das im Kaufvertrag steht.
Steht allerdings drin das er den Wagen an einen Unternehmer/ Selbständigen/ Gewerbetreibenden verkauft darf er die Gewährleistung ausschließen.
Ich würde eine Anwalt konsultieren, hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.