Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gesammelt:
Unser Corsa (seit etwa 3 Wochen in unserem Besitz) hat zusätzlich zur Garantie von Opel ab dem 3. Jahr (10/2010) eine Anschlussgarantie bekommen. Diese wurde von der Vorbesitzerin nach der letzten Jahresinspektion im Oktober 20130 abgeschlossen (bzw. vom Händler gegengestempelt und auch an die Versicherung bezahlt).
Als ich letztens bei unserem Celler FOH war, um die Sache mit dem Haubenrost zu klären, habe ich auch diese Anschlussgarantie zur Sprache gebracht und bekam folgende Auskunft:
"Nö.nööööö. Die ist Haltergebunden. Verkauft der Halter (Vorbesitzer) seinen Corsa, dann ist in diesem Moment die Garantie hinfällig."
Ich persönlich halte das für absoluten Schwachsinn, denn ich meine: die Garantie wurde ja bis Oktober 2014 bezahlt und soll die "Gesundheit" des Fahrzeugs gewährleisten und nicht etwa das persönliche Wohlbefinden der Vorbesitzerin. Selbst wenn ich als Zweitbesitzer die Anschlussgarantie im Oktober nicht mehr verlängern kann (weil ich eben nicht der Erstbesitzer bin, was die Vorbesitzerin allerdings auch schon nicht war: Tageszulassung), so müsste diese spezielle Anschlussgarantie (8 Jahre oder 150 TKm) im Falle eines Schadens vor 10/14 auch greifen.
Aktuell habe ich nämlich beim Einbau der Tagfahrleuchten festgestellt, dass das gesamte Getriebe bis rauf zur Kupplungsglocke verölt ist. Da der Ölfilm auch schon reichlich schmierig und mit Staub versehen ist muss man davon ausgehen, dass das Öl bereits während der regulären Garantie ausgetreten ist und bei der letzten Inspektion (10/13 32.000 km) sowie bei der DEKRA-Abnahme im Hause eines großen FOH in Braunschweig einfach ignoriert wurde.
Was bei der Besichtigung hier vor Ort herauskommen wird, kann ich erst Anfang April sagen, dann wird das Loch in die Haube gebohrt und man will einen Blick auf das Getriebe werfen.
Was Ihr aber zur Anschlussgarantie sagen könnt, würde mich wirklich interessieren.
Danke vorab