Kurze Frage noch zum Gutachten.
http://gutachten.bmf-applicati…03~op-4-100-56_5-et35.pdf
Punkt K75 der unter "zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen " aufgelistet ist beim Corsa:
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängi
gkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca
. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ei
n Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ent
sprechend der aufgeweiteten
Ra
dhauskante zu kürzen.
Das ist doch dieses übliche Geschreibsel, oder ? Oder ist das wirklich ne Tatsache dass man hier nacharbeiten muss ? Is ja "nur" ne 35er Einpresstiefe und die Reifen sind 215/35/18, also auch keine riessenreifen