Eine Birne zu viel!

  • Wenn ich daran denke, derzeit bin ich mit meinem Neufahrzeug äußerst selten dort :)


    Wären zwei Nebelschlussleuchten bei uns überhaupt zugelassen? Muss mal googeln ...


    Edith:
    offensichtlich sind 2 erlaubt


    Zitat

    STVZO: §53d Nebelschlußleuchten (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.


    Mal sehen, ob und wie das aktivierbar ist. In anderen Foren gibt es dazu die tollsten Beiträge (Kabel müssen zuerst verlegt werde, oder Freischaltung per Software oder was auch immer :D)

    2 Mal editiert, zuletzt von Delgado ()

  • Soderle:


    Mehrere Anrufe beim Opel Service und 2 Besuche beim Opel Händler später:


    Der Händler wurde angeblich informiert daß er dies über die Car Garantie
    abwickeln soll und daß es in der Tat eine Fehldiagnose war.


    Der Händler wußte jedoch von nichts und erreichte über Car Garantie nichts.



    Das Ende vom Lied: Meine Fall Managerin beim Opel Service erreiche ich nicht
    mehr und sie ruft trotz zweier Bitten bei einer Kollegen, nicht zurück.


    Opel hat die Schotten dicht gemacht!


    Ich schreibe nochmals eine Email an den Opel Service, danach wäge ich ab ob es
    mir des Stress Wert ist, dies über einen Anwalt zu klären...


    Ich zweifle langsam an mir selbst...



    Enttäuschte Grüße
    Marcus

    Opel Corsa D, EZ 12/2010, 1,7 CDTI, ROT/Schwatz (Colorline) und viel Ausstattung.


    Name: Elmo

  • wenn die je nach land im Werk programmieren welche leuchtet dann gibt der canbus sicherlich einen Fehler aus wenn beide leuchten würden. Ich denke dass bei dir die Programmierung vergessen wurde, eventuell beide angesteuert werden und das zum Fehler plus Deaktivierung führt.