Wenn ich daran denke, derzeit bin ich mit meinem Neufahrzeug äußerst selten dort
Wären zwei Nebelschlussleuchten bei uns überhaupt zugelassen? Muss mal googeln ...
Edith:
offensichtlich sind 2 erlaubt
ZitatSTVZO: §53d Nebelschlußleuchten (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Mal sehen, ob und wie das aktivierbar ist. In anderen Foren gibt es dazu die tollsten Beiträge (Kabel müssen zuerst verlegt werde, oder Freischaltung per Software oder was auch immer :D)