also zum thema unterbodenbeleuchtung so hab ich mal die information bekommen beim tüv das er sie eintragen würde wenn sie eine reine ein und ausstiegsbeleuchtung ist das heißt sie funktioniert nur bei ausgeschaltetem motor und es müsse eine zeitschaltung verbaut sein die sie nur einen gewissen zeitraum brennen lässt glaub 30 sec oder so waren das. weitere bedingung wären feste und unsichtbare montage z.b. im schweller.
ist zwar schon paar jahre (6 oder 7) aber ich wüßte nicht was sich geändert haben sollte