H&R 35mm im OPC?

  • Auch bei den H&R-Federn!!! :]
    Tieferlegungsfedern ersetzen doch aaber niemals die Serienfedern...zumindest nicht, wenn se kürzer als die Serienfedern.
    Siehe Punkt 0. der ABE !
    Die ABE ist für die Teile uund nach Einbau laut ABE muss das Fahrzeug dem Gutachter vorgeführt werden!
    Loos ab zum TÜV.... ;(;)

  • Technorist: Spurverbreiterung iss ein gutes Thema :D
    Hilf mir bitte hier: http://corsa-d.de/thread.php?threadid=821&page=2
    :]

  • Zitat

    Original von POMBEARS
    Auch bei den H&R-Federn!!! :]
    Tieferlegungsfedern ersetzen doch aaber niemals die Serienfedern...zumindest nicht, wenn se kürzer als die Serienfedern.
    Siehe Punkt 0. der ABE !
    Die ABE ist für die Teile uund nach Einbau laut ABE muss das Fahrzeug dem Gutachter vorgeführt werden!
    Loos ab zum TÜV.... ;(;)


    Bitte die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nicht mit einem Teilegutachten verwechseln !!


    Aber auch ich rate, um einfach auf der sicheren Seite zu sein, Fahrwerksänderungen immer abnehmen und eintragen zu lassen :]

  • Zitat


    Bitte die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nicht mit einem Teilegutachten verwechseln !!


    So ist es! Es gibt da Unterschiede zwischen ABE, Teilegutachten und Materialgutachten!! Bei letzteren beiden erlischt die BE (Betriebserlaubnis) des Fahrzeuges, wenn die Änderung nicht abgenommen wird. Dies ist bei einer ABE nicht erforderlich. Da kann es dann auch keine Probleme mit den "Freunden" geben. Da iczh selbst bei der "Rennleitung" tätig bin, weiß ich, dass sich viele bezüglich dieser sowieso zu viele merkwürdigen Theorien zusammenreimen. Das ist aber ein anderes Thema und würde zu weit führen.

  • Es ging doch aber um die "ABE", die bei den Federn mitgeliefert wird...also Teilegutachten! Eine ABE bekommt man doch nur vom "TÜV"....diese bescheinigt richtigen Einbau nach dem Teilegutachten, mit den darin erlaubten Werten!
    :rolleyes:


    Zurück zum Thema! :D

  • Falsch! Du kannst auch für einen Endtopf eine ABE bekommen (vom Hersteller - sofern er eine erfolgreich beim Kraftfahrbundesamt beantragt hat) und musst nichts eintragen lassen - jedoch musst du eben diese ABE mitführen und bei Bedarf vorzeigen können!

  • Aber das eine ABE, z.b. für Tieferlegungsfedern, bei sonstigen Veränderungen am Fahrwerk des Fahrzeugs z.b. andere Felgen, Spurverbreiterungen etc erlischt, ist korrek oder?

  • thomas56: Hab ick bloß noch nie jehört, dass es sowas gibt.
    Kenne nur: Teil mit Teilegutachten -> Einbauen -> Abnahme -> Eintragen bzw. ABE!