@Mabrö
korrekt. Wenn z.B. H&R eine ABE für Tieferlegungsfedern ausstellt, bezieht sich diese natürlich nur auf die Federn, natürlich nicht auf weitere Veränderungen am Fahrwerk. Dies wäre unter Umständen äußerst fatal für H&R.
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Hallo....
Eintragen ist nur dann notwendig wenn es in der ABE oder Teilegutachten gefordert wird!!!!!
Das isr explizit aufgeführt wenn du nochmal zum Tüv mußt.
Aber bei Fahrweksänderungen mußt immer eintragen lassen..... -
Zitat
Original von reneblue
Aber bei Fahrweksänderungen mußt immer eintragen lassen........außer du hast Federn mit einer ABE!
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Ich habe leider kein Plan ob bei meinen KW's damals eine ABE dabei war, es war irgend ein Blatt mit dazu aber ob das das war...jedenfalls sind meine Federn nicht eingetragen...hatte sie aber beim FOH einbauen lassen und vorher über Eintragung gesprochen...warum es nicht eingetragen wurde, weiß ich nicht....
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Zitat
Original von EASTSIDE_OPC
...warum es nicht eingetragen wurde, weiß ich nicht....wahrscheinlich weil du nicht den Auftrag erteilt hast, deinen Wagen beim TÜV vorzuführen
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doch doch, wir hatten ausdrücklich darüber gesprochen das das eingetragen wird...waren die Rede 50 - 80 € oder so..genau weiß ich es nicht mehr...
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Gibt es hier im Forum schon Fahrer mit KW Federn?
Hat jemand Fotos? -
Super Thread, hat mir sehr weitergeholfen. Werde mir auch die H&R -35mm holen.
Danke & Gruss -
Habe ein Angebot von 117€ plus 6€ Versand bekommen
... jetzt könnte ich doch noch schwach werden -
Hallöchen! Habe mir auch eben die H&R 35 bestellt für 123 all in! Seid denn alle noch zufrieden?