Nachträgliche Rechnung rechtens?

  • Hallo zusammen,


    musste mich heute leider etwas ärgern als ich nach Hause kam und in der Post eine Rechnung meines FOH vorfinden musste.


    Sachlage:
    Ich war am 18.06.2013 bei der Jahresinspektion (die 3.). Neben den üblichen Sachen wurde mir mitgeteilt, dass seitens Opel es eine Produktverbesserung für meinen Wagen gäbe. Es handelte sich hierbei um das Zündmodul, welches wohl auch im Laufe der Inspektion gewechselt wurde. Kostenübernahme hierbei lag bei Opel da es ja eine so tolle Produktverbesserung war. Habe den Wagen am besagten Tag auch von der Inspektion abgeholt und den Rechnungsbetrag 2 Tage später komplett überwiesen.


    Soweit sogut.


    Heute mache ich meine Post auf und siehe da: Eine Rechnung in Höhe von 46,55€ für Zündkerzen mit dem netten Beisatz "Anliegend berechnen wir Ihnen die Zündkerzen. Die wurden von der Car-Garantie nicht übernommen". Sicher, Zündkerzen müssen alle 4 Jahre gewechselt werden und ja, es sind Verschleißteile. Nach Rücksprache mit meinem FOH meinte dieser, dass diese im Zug der Produktverbesserung ausgetauscht werden musste.


    Warum soll ich also für etwas bezahlen was Opel mir als Produktverbesserung verkauft obwohl meine alten Zündkerzen locker ein Jahr noch hätten drin bleiben können? Warum so ein "extrem" hoher Preis für Zündkerzen wenn es sehr gute von Bosch für knapp 20€ gibt?


    Insgesamt stellt sich mir nun die Frage: Muss ich das zahlen?
    Ich wurde beim Abholen des Wagens in keinster Weise, weder schriftlich noch mündlich darauf hingewiesen, dass evtl. Zündkerzenkosten auf mich zukommen könnten.
    Muss ich jetzt bei der nächsten Inspektion Angst haben, dass zwei Wochen später eine Rechnung ins Haus flattert ala "Entschuldigung aber wir mussten Ihren Motor wechseln, sie schulden uns noch 3000€"?


    Es geht mir hierbei nicht um die 50€ die ich selbst als Azubi verkraften kann, es geht mir lediglich darum, dass ich mich zum einen abgezockt fühle und zum andernen etwas übergangen von Opel um es nett auszudrücken.


    Danke auf jeden Fall, jedem der dies lies und mir evtl. auch weiterhelfen kann :(


    Gruß
    Florian

  • Hast du ein arbeitsauftrag für diese "Produktverbesserung" unterschrieben oder stand da drin, das ggf. Kerzen getauscht werden müssten?

    Nr.1591 Corsa D 1.4
    OPC Line 2 Paket-Elektro-Licht-Sicht-Technik-Komfort-Airbag&Sommer Paket
    To do list: MB CLA
    Done: OPC Rückleuchten,Blinker,Pedale&NSW in Chrom - Heck clean - Scheiben getönt - Motorhaube&Grillspange foliert - Insignia WD - SilverVision V+H - FOX AGA - H&R 35mm - dbilas Flowmaster - Isoamp+Sub - ASA AR1 RS 8*18...to be continued

  • Nein. Das einzige was ich unterschreiben musste war ein Zettel, dass Opel berechtigt ist mir Post zuzusenden, bezüglich Produkverbesserungen, Rückrufaktionen, Werbung und das ganze Zeug eben.


    Die Aussage des FOH war auch, dass es durchaus ein Fehler ihrerseits war es mir nicht mitgeteilt zu haben und, dass es Ihnen auch leid täte.

  • Zitat

    Die Aussage des FOH war auch, dass es durchaus ein Fehler ihrerseits war es mir nicht mitgeteilt zu haben und, dass es Ihnen auch leid täte.


    Dann sollen sie dir doch beim Preis etwas entgegenkommen, erkläre ihnen das du auch weiterhin Kunde dieses Autohauses sein möchtest.

  • Preislich sind sie mir nach meinem ersten Anruf bereits entgegen gekommen. Nur wie oben schon gesagt, es geht mir hier nicht um die 50€, es geht mir darum, dass ich für eine Verbesserung zahlen soll die Opel mir kostenlos angebot hat.


    Und einfach ein paar Wochen später eine Rechnung zu schicken "Hier das ist ist noch zu zahlen" ist nicht gerade die feine englische Art. Vor allem nicht, wenn man überhaupt nichts davon wusste, dass soetwas noch auf einen zukommen könnte.

  • Schwierig...normal müsste es ja trotzdem im auftrag zur inspektion aufgeführt sein, weil opel sich ja irgendwo auch absichern muss. Was nicht im aufttrag steht, bist du natürlich auch nicht verpflichtet zu zahlen.


    Klar, da opel dir das hätte sagen müssen, dass die produktverbesserung ne kostenpflichtige sache ist und du dieses angebot nur wegen der mündlichen zusage wahrgenommen hast, eben weil es dich nichts kosten würde, darfst du dich absolut im recht sehen....schau nochmals genau im auftrag nach, was da steht....wenns dort schwammig mitformuliert ist und du deine unterschrift noch drunter gesetzt hast, sieht es nicht so rosig aus....ich frage morgen aber gerne einmal meinen chef (rechtsanwalt) für dich, wie er das sieht.

  • Zitat

    , es geht mir hier nicht um die 50€, es geht mir darum, dass ich für eine Verbesserung zahlen soll die Opel mir kostenlos angebot hat



    Der Opelhändler hat sich doch schon entschuldigt und gesagt das es ein versehen war, er ist dir auch mit dem Preis entgegen gekommen, also was willst du eigentlich noch? Soll er vor dir auf die Knie fallen?

  • Hallo,


    das ist zwar blöd, aber denkt mal an den Spruch; " Wer nichts macht, macht auch keine Fehler." D. h., stelle Dir die Frage kritisch selbst, ob Du in Deiner Arbeit auch immer und zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitest?


    Daher, die einzige Mögilchkeit die Du hättest, im TC anrufen und fragen, ob in jedem Fall beim Wechsel des Zündmoduls die Anweisung von Opel besteht, die Kerzen zu wechseln. Sofern dies bejaht wird, stündest Du bei der grundsätzlichen Frage zur Beauftragung und Ausführung der Verbesserungsarbeiten ohnehin vor der Wahl zwischen Pest und Colera.


    Ansonsten kann Dir Dein Händler innerhalb der gesetzlichen Forderungsverjährung alle Arbeiten in Rechnung stellen, die Du bewusst beauftragt hast oder die sich als notwendige Folgearbeiten aus der Beauftragung ergeben. Und die Forderungsverjährung ist vorliegend mitnichten nach wenigen Wochen abgelaufen. Unangenehm, ist aber so - daher an meinen Einführungssatz bei der Bewertung denken.


    Gruß Sven

    Corsa D 11/2012; 1,4i, 74kW, Henna, CR-Getriebe, 150 Jahre Opel + Klimaautomatik, AFL+, 17-Zöller usw., Irmscher-Gasanlage,
    ergänzt: "Mausehaken", UHP Freisprecheinrichtung, große Innenleuchte, Haubenlift, Centerspeaker, Fanfaren, OPC-Rückleuchten

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  • nemron: Das wäre echt klasse wenn du dich da mal erkundigen könntest. Wies gesagt, ich habe es nirgendwo schriftlich stehen, dass Zündkerzen getauscht worden sind/getauscht werden mussten. Hätte ich heute nicht diese Rechnung erhalten, hätte ich wahrscheinlich niemals erfahren, dass ich neue Zündkerzen erhalten habe.


    @Da|Funk: Es geht mir hier auch nicht um die Opelhändler. Es geht mir einzig um die Sache, dass der Automobilkonzern Opel mir eine kostenlose Produktverbesserung anbietet (Zündmodul) und am Ende darauß unvorhergesehende Kosten für mich entstehen. Und ja wie oben geschrieben, 50€ schmerzen mich, auch wenn ich noch Azubi bin nicht. Aber rein aus Prinzip, warum soll ich für eine Leistung zahlen die mir kostenlos angeboten wurde?


    Gruß
    Florian