ZitatOriginal von turborolf
das die be erlischt is mir schon klar und das mit dem nachteil in unfallsituationen weiss ich auch....
wie gesagt ist geschmack und solange man es nicht übertreibt, fällt es der rennleitung auch net auf...
Ok, du bist dir also der gefährlichen Dummheit (sorry aber wahr!) bewußt (?)!
Das hat auch nix mit "geschmack" oder "nicht übertreibt" (von wegen eigenes ermessen) und schon gar nicht nach dem Motto "was man nicht weiß macht nicht heiß" zu tun.
Es ist schlicht unzulässig !!!
Damit könntest du (konsequent weitergesponnen) auch Steuer und Versicherung "sparen", denn im Bereich der StVZO hat ein solches Fzg nix zu suchen, und besser den eigenen Hof/Garten unsicher machen !!!
Im (Un-)Fall ist der Fahrer (/Halter) dann ziemlich übel dran. Versicherungen nehmen dich in Regress und da ist die Geldbörse sehr schnell klamm. Vorsatz und grob fahrlässig, da hilft auch Vollkasko nicht viel...
PS: Ich hab echt nix gegen nettes+interessantes im Autosektor hierzulande aber man sollte sich schon ein wenig an die "Spielregeln" halten (!)