doch kannste eigentlich nachträglich folieren...stimmt schon, dass ne doppeltönung nicht zulässig ist, aber kein mensch kann dir sagen, ob unter der folie das glas getaucht ist...unmöglich zu sehen...wenn schon, dann solltest du aber auch zulässige tönungsfolie nehmen. also ich wüsste jetzt auch nicht, dass nen tüver sowas jemals schon mal kontrolliert hat oder nen folierer da einwendungen äußern würde
-
-
Klar, aber nur weil das nicht auffällt machts das nicht legal.
Autounfall, Scheibe splittert und man kann es sehen.
Jetzt ein Fuchs oder eine findige Versicherung...Was ihr natürlich tut bleibt eure Sache. Kein Streifenpolizist wurde das wohl merken...
-
Und selbst dann muss die doppeltönung auch erstmal zum unfallereignis beigetragen haben...egal, soll ja jetzt keine grundsatzdiskussion werden. Ist auf jeden fall richtig und wichtig, das mal erwähnt zu haben, dass da da eigentlich keine erlaubnis für vorliegt. Wollt ihm nur nicht gleich die hoffnung nehmen, mit dunklen scheiben rumfahren zu können
-
Zitat
Original von nemron
doch kannste eigentlich nachträglich folieren...stimmt schon, dass ne doppeltönung nicht zulässig ist, aber kein mensch kann dir sagen, ob unter der folie das glas getaucht ist...unmöglich zu sehen...wenn schon, dann solltest du aber auch zulässige tönungsfolie nehmen. also ich wüsste jetzt auch nicht, dass nen tüver sowas jemals schon mal kontrolliert hat oder nen folierer da einwendungen äußern würdeStimmt nicht ganz. Die Originalen Scheiben sind eingefärbtes Glas und das nennt sich ESG Optigrau. Zudem umrandet mit Siebdruck.
Man bekommt diese Scheiben auf garkeinen Fall klar warum auch?
Wie gesagt mit guten Folien ist das Tönen echt einfach wenn man Foliatech und Co dagegen betrachtet ist es hingegen fast unmöglich. -
nee, da hast mich falsch verstanden, oder ich mich blöd ausgedruckt...natürlich kann man bestimmen, was das für ne tönung ist. ich meinte nur, kein mensch kann einem durch ne sichtprüfung nachweisen, dass das glas unter der folie schon getaucht, also "vorgetönt" ist...darum empfinde ich persönlich den faktor illegalität in dem zusammenhang als vernchlässigbar.
Wenn jetzt allerdings einer von der Rennleitung kommen würde und sagen würde "Die Originalen Scheiben sind eingefärbtes Glas und das nennt sich ESG Optigrau. Zudem umrandet mit Siebdruck." würde mir glaube ich die Kinnlade runterfallen und ich würde freiwillig die brieftasche zücken
da wir aber schonmal dabei sind, was haltet ihr von dieser sehr fragwürdigen variante, sich alle scheiben zu tönen...zumal "von 1-90 % möglich" :skeptisch:
-
die werksseitige tönung steht doch % in klarschrift dran !(?)
-
echt?...weißt du, wo genau man das findet?
-
... freut mich auf jeden Fall erstmal, dass wir die Sache mit den 'vorgetönten' Scheiben geklärt haben :>
-
Also als ich bei meinem Folierer angerufen hab (habs vor, demnächst auch noch ne Ecke dunkler zu machen) hat er mir gesagt, ne mitteldunkle Folie kann er draufmachen, dann isses wie von vornerein mit ner ganz dunklen. Alles andere is nicht zugelassen. Wobei den Mief sowieso nicht versteh. Gibt doch Autos, die hinten überhaupt gar keine Fenster haben.......
-
glaube, dass ist dann wieder ein anderer schuh...wenn scheiben vorhanden sind, gelten meines wissen eben dafür auch gewisse richtlinien...man darf ja ohne tüv-gutachten auch nicht einfach seine hinteren scheiben zuschweißen...