ZitatOriginal von Martin42
Das ist nicht ganz richtig, auch mündliche Verträge haben ihre Gültigkeit.
Aber nicht bei einer Bestellung !
Im Geschäft
ZitatOriginal von Martin42
Das ist nicht ganz richtig, auch mündliche Verträge haben ihre Gültigkeit.
Aber nicht bei einer Bestellung !
Im Geschäft
ZitatOriginal von Etnis
Aber nicht bei einer Bestellung !
Im Geschäft
Eigentlich doch, da es 2 übereinstimmende Willenserklärungen sind und es für Verbrauchsgüterkäufe keine Formvorschrift gibt, aber aufgrund der Nachweispflicht sollte so etwas immer schriftlich erfolgen.
Jetzt aber btt.
Ist immer ärgerlich, aber wie hier schon gesagt worden bei der Laufleistung muss man mit ein paar Reparaturen rechnen. Hol dir am besten mehrere Angebote ein und gehe zu der Werkstatt, die das beste Angebot und auf dich den besten Eindruck macht.
Ich find es einfach nur heftig, bevor irgendeine (egal ob große, kleine, mit TÜV oder ohne) Inspektion fällig ist, wird mit dem kunden (also in dem fall mit mir) besprochen was gemacht wird, dann kommt der wagen auf die hebebühne, dort geguckt ob etwas an den achsen ausgeschlagen ist, Bremsen, Reifen usw... ich geh dann halt komplett drumherum und unter den kleinen zusammen mit dem werstattmeister. Auch Anmerkungen, dass sie den Wagen Nicht waschen sollen (da mein FOH keine Waschanlage mit Textilbürsten hat) und auch kein Wasser für die Scheibenreinigungsanlage auffüllen sollen, werden berücksichtigt.
Vorher passiert da gar nix...
schlecht eingestellte Scheinwerfer, werden kostenlos eingestellt, es gibt jedes Jahr im Oktober den so genannten Lichttest, da werden alle Scheinwerfer korrekt eingestellt, bekommst dann einen Aufkleber an die Frontscheibe "Lichttest 20XX"
Na ich hoffe, dass du jetzt ne vernünftige Werkstatt findest... wo er in guten Händen ist
ZitatOriginal von Liiyan
...und zahle es vor Allem noch bis 2015 ab... wenn mal was ansteht, sind es bei mir in der Regel immer richtig kostenspielige Sachen.
Wenn ich das Auto nun mit TÜV verkaufe und mir einen Neuwagen hole, wo ich 3 (bei KIA sogar 7) Jahre Herstellergarantie habe, ist das natürlich ein Unterschied und man hat erst mal seine Ruhe... .
Du hast also bei aller (mich nicht wirklich interessierender) finanz. Möglichkeit anscheinend schon jetzt ein Auto "nur" mit entspr. hoher km-Leistung in Ratenzahlung dir leisten können/wollen (?)
Woher/wie dann der "Luftsprung" zum Neuwagen, dessen 7 Jahre Garantie ist ja auch an Bedingungen geknüpft !
Und die wolltest du anscheinend bisher doch schon kaum eingehen. Von wegen Marken-/Vertragswerkstatt !