Nein, man darf in Deutschland pro Scheinwerfer maximal 2 Standlichter betreiben.
Wobei beim Standlicht dir wahrscheinlich keiner bei einer Verkehrskontrolle etwas bemängel wird, solange man keine roten ober blauen LEDs als Standlicht eingesetzt hat.
Da aber bei den AEs aber mehrere Möglichkeiten gegeben sind, was man anklemmen kann, hast du also die Wahl was du als Standlicht benutzen möchtest.