TÜV-Eintragung bindend?

  • Es geht mir ja auch nicht darum, iwas vollkommen illegales oder auch nur ansatzweise verkehrsgefährdendes zu verbauen..auf keinen Fall will ich meine Mitmenschen in ieiner Weise in Gefahr bringen.


    Aber diese :bla: :wb: :shoot: EG-Richtlinie geht doch auf keine Kuhhaut. und die will ich naja..umgehen, wenn mans so will.


    Der Punkt ist, dass die TN1 genau aus dem Grund so geil aussehen, WEIL sie so krass rausstehen. Wenn ich da jetzt anfang zu ziehen usw. kann ichs auch gleich ganz sein lassen, Zweck verfehlt.


    TÜV ist super, ein Auto muss vernünftig laufen, um andere und den Fahrer nicht in Gefahr zu bringen. Aber welche SAU stört das auch nur nen Juckreiz, ob mein Rad 1cm über den Radkasten raussteht. Da krieg ich nen Hals!! :wb: :wb:

  • Sollte ja auch kein direkter Vorwurf an dich sein, aber wenn du schon bei ner normalen HU "Angst" hast dann kanst du doch nichtmal entspannt Auto fahren, ohne hinter jeder Ecke eine Verkehrskontrolle zu vermuten... Ich kenn das von mir, wo ich ne Zeitlang ohne Eintragungen gefahren bin, weil ständig fürn TÜV noch was geändert werden musste oder es zeitlich nicht gepasst hat. Fahren hat einfach keinen richtigen Spass mehr gemacht. ;)


    Und wenn die bei ner Kontrolle was finden wollen schauen die auch gerne mal genauer als bei ner HU.

  • Ok, also diese richtlinie, dass felge UND reifen komplett vom radhaus abgedeckt sein müssen, ist ja "relativ" neu. Was ist denn mit den ganzen älteren fahrzeugen, als diese richtlinie noch nicht gegriffen hat, müssen die denn auch alle "nachbessern"?


    Ich persönlich würde mit den 18ern hinfahren, und das nochmals genau klären, ihn extra drauf hinweisen, die sind ja schon eingetragen, vielleicht gibt es ja toleranzen... Dann bist du auf der sicheren seite, hast spaß an dem auto, ohne einschränkungen


    Viel Erfolg :wink:


    Wie heißt die Initiative doch gleich: TUNE IT! Safe! ;)

    Nr.1689 Corsa Color Stripes 1.4 16V 87PS T&C, BC, Tempomat, 17" mit 215/45, Sportfahrwerk -20/-20, FOX Abgasanlage ab Kat


    :evil:STREIFENHÖRNCHEN an die MACHT! :evil:

  • Zitat

    Original von vuser1416v
    Ok, also diese richtlinie, dass felge UND reifen komplett vom radhaus abgedeckt sein müssen, ist ja "relativ" neu. Was ist denn mit den ganzen älteren fahrzeugen, als diese richtlinie noch nicht gegriffen hat, müssen die denn auch alle "nachbessern"?


    Bestandsschutz. Wird dann so wie z.B. bei offen Luftfiltern und Sportabgasanlagen. Schon länger nicht mehr eintragungsfähig, da die Gutachten zurückgezogen wurden. Wenn die Eintragung vorher gemacht wurde kann aber auch so weiter gefahren werden.


    Meines erachtens muss die EU-Richtline bei Autos eingehalten werden, die auch ihre Betriebserlaubnis nach EU-Recht bekommen haben. Bei älteren Fahrzeugen, bei denen die Betriebserlaubnis noch Länderspezifisch erteilt wurde liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er die alte oder die neue Richtlinie anwendet.

  • Rein nach den Richtlinien ja.


    Aber sag mir mal bitte 1 vernünftigen Grund, wieso sowas bei nem Corsa ein Problem ist, wenn doch sichergestellt ist, dass man nicht auf dem Reifen aufsitzen kann.
    Dann kann mein Rad theoretisch soweit rausstehen wie mein Außenspiegel, da nehm ich immernoch nicht mehr mit als anders.
    Da hat irgendein Bürokrat wieder nen Riesen FURZ in seinem verklausulierten Hirn erschaffen, der uns jetzt mächtig auf die Eier geht.


    Manchmal wird man dafür, dass wir in einem freien Land leben, ziemlich stark eingeschränkt. Und das noch ohne Sinn.


    Das mit dem Bestandsschutz, was du jetzt ansprichst. Inwiefern gilt das? Nur für die Eintragungen, die vor der Einführung der Richtlinie erfolgt sind oder generell für alle Eintragungen?

  • Einen Grund kann ich dir nicht nennen. Ich persönlich seh da auch keinen Nutzen darin, dass mehr als die Lauffläche abgedeckt sein muss.


    Bestandsschutz wirst du auf eine nicht ganz korrekte Eintragung sicherlich keine haben. Theoretisch hätten sie ja so schon gar nicht eingetragen werden dürfen.


    Die meisten Prüfer wird das sicherlich nicht sonderlich interessieren, solange sie nicht dafür belangt werden können, das eingetragen zu haben. Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit, an einen übereifrigen Polizisten zu geraten, größer.

  • Zitat

    Original von Steinmetz
    Meinst bei der HU ihn extra drauf hinweisen?'


    Dankeschön :)


    Ja, du hast die felgen ja schon eingetragen bekommen, kannst dich ja bisschen "dumm" stellen, fragen ob das ok ist, da du mal "gelesen/gehört" hast, dass felge UND reifen im radhaus stehen müssen... der prüfer muss dir da ja ne antwort drauf geben.


    So würd ich das machen... ;)


    Kann mir nur vorstellen, dass es vielleicht wegen Schmutz/Gischt sein KÖNNTE, wenn dein reifen nämlich so weit wie dein außenspiegel heraussteht, hast du bei regen Formel 1 Verhältnisse ;) , dein Hintermann fährt in eine "Wand" aus Wasserstaub/Gischt und sieht goar nix, und wenn die felge heraus guckt, verursacht das VIELLEICHT (??) mehr Spray/Gischt als wenn alles im radhaus sitzt... ;) Jetzt nur ne Theorie von mir...

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