NebelscheinWerfer

  • Hallo liebe ForumGemeinde :) ich hab mal eine frage und zwar hab ich mich heute mit meinen arbeitsKollegen unterhalten und ich sagte das man die nebler nur bei Beeinträchtigung bei einer Sicht von unter 50m anmachen darf. Mein Kollege hingegen meinte man darf die immer anmachen weil es ja auch das abbiegelicht gibt und dort auch die nebler angehen. Was stimmt nun?


    Danke für die antworten


    lg koyybn

  • Hey ;)



    Beides falsch!


    Abbiegelicht und Nebelscheinwerfer sind 2 verschiedene Hüte, wenn auch manchmal die gleiche Lampe angesteuert wird.


    Die Nebelscheinwerfer können bei Sichtbehinderung durch Regen/Nebel/Schnee/... angeschaltet werden. Es gibt dafür keine bestimmte Mindestsichtweite. Die 50m gelten meines Wissens nach für die Nebelschlussleuchte, mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darfst du auch nicht schneller als 50kmh fahren.


    Das alles hat jedoch nichts mit dem Abbiegelicht zu tun. Letzteres schaltest du ja auch nicht selbst und es wird soweit ich weiß auch immer nur die Lampe in Fahrtrichtung angesteuert.



    Gruß :top:


  • Genau. 80 km/h sind es, aber mit dem Rest hast du absolut Recht.

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  • Hm, dann hab ich wieder was gelernt. Letzten Winter hatten sie das im Radio (FFH) mal thematisiert
    und ich hätte jetzt Stein und Bein geschworen, dass sie 80 km/h gesagt hätten.
    Sorry dann dafür :bow:

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