ich habe immer betont, dass led in jeder form als nachruest-leuchtmittel nicht legal sind.
ich habe ebenso die rechtlichen konsequenzen erwaehnt, soweit man das kann.
auch habe ich gesagt, dass die strafe schwanken kann je nach polizist.
ich werde aber nicht schwarzmalen und mit drakonischsten strafen wedeln, wenn es nicht so ist.
klar ist, dass es fuer illegale hauptscheinwerfer, xenonkits, etc. durchaus auch stilllegungen hageln kann - zurecht.
hier geht es aber um nummernschildbeleuchtung.
und solange die weiss ist und nicht blendet oder kaum wahrzunehmen ist, kann das strafmass ueberblickt werden.
illegal ist es natuerlich in jedem fall, will ich nicht schoenreden.
der absatz mit dem tolerieren bezog sich rein auf meine eigene erfahrung und soll nicht verallgemeinert werden.
fertige zu kaufende selbstleuchtende nummernschilder (z. b. von 3m) sind natuerlich legal - um verwirrungen zu vermeiden.
zum technischen:
d. h. es sind w5w glassockellaempchen verbaut, die waagerecht in einen seitlich angebrachten sockel gesteckt werden?
vermutlich in zwei oberhalb des kennzeichens links und rechts angebrachten mulden? soweit korrekt?
gruss,
tom
ps: ich wollte noch den straftatsbestand nachreichen, auf den ich mich bezogen habe:
Tatbestand Nr. 349136
Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das
Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen **).
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
20,00€