Hi,
kennt sich jmd im Amtsdeutsch aus? Im sog. Gutachten zur ABE ist für die gewünschte Reifenkombi meiner Felgen folgender Zusatz zu lesen:
Bei der Reifendimension 195/55 16 und alle anderen Größen steht:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Bei der Reifendimension 205/50 16 steht:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Was heisst A01 und A02 in verständlicher Sprache? Die Größe 195/55 ist im COC-Dok aufgeführt, die Größe 205/50 nicht.