Mehrleistung eintragen lassen?!

  • Guten Abend an alle,
    im Moment habe ich durch Veränderungen am Ansaug- und Abgassystem ca. 182 PS. Original sind es 150 PS welche auch so im Fahrzeugschein eintragen sind. Muss man die 32 PS mehr in den Fahrzeugschein nachtragen lassen und der Versicherung melden oder liegt das noch in der Toleranzgrenze?
    Wenn ja, wie funktioniert das mit der Leistung nachtragen? Ist da eine einfache Leistungsprüfung ausreichend? Gehe ich mit dem Ergebnis zum TÜV oder Zulassungsstelle?


    Thx @ all

  • also ich kenne es so, dass du mit einem Diagramm zum Tüv musst und die gucken dann ob die Szteigerung noch im Toleranzbereich der Bremse liegt und dann wird das meistens auch eingetragen wenn ich keine wilden geschichten an deinem auto gibt.
    und der versichwerung musst du das ganze natürlich melden. dein beitrag wird dann zwar steigern, aber du bist dann wenigstens wieder sicher unterwegs

  • Diese Leistungsdiagramme von den Prüfständen kannste eh weg werfen. Das sind nur pima Daum. Letztendlich muss die Leistungsmessung vom TÜV unternommen werden.


    Du hast aber ein Spielraum auf die Serienleistung. Bedeutet, dass nicht jeder Motor gleich viel Leistung hat. Deswegen gibt es Tolleranzabweichungen von 20 % (ich glaube es waren 20%). Geht man also nun her und rechnet 20 % auf die 150, so hat hat man ja 180 PS. Was somit legal wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy227 ()

  • Ist ja wirklich schlimm was Du als Moderator schreibst. Sorry aber das muß ich jetzt mal so direkt sagen. Egal ob 30, 50 oder 100 PS Mehrleistung, wenn durch eine Veränderung am Fahrzeug erreicht hat eine Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO stattzufinden und deshalb muß er zum TÜV. Er hat eine Veränderung vorgenommen und die führt zur Mehrleistung. Macht er das nicht verliert er die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug.
    Seine Versicherung wird ihm in Falle eines Schadens ebenfalls was husten.
    Die Versicherung hat an sich kein Problem mit diesem " Tuning " und bei der geringen Mehrleisung wird sich die Typklasse nicht ändern. In der Kasko könnte es einen Aufschlag geben.
    Garantie wird natürlich für alle Bauteile die von den Veränderungen tangiert sein könnten nicht mehr geleistet und auf Kulanz muß man erst garnicht hoffen.

  • Natürlich muss er das der Versicherung melden ;) Das habe ich vergessen zu erwähnen.


    Und nur weil ich ein Moderator bin, heißt das nicht das ich keine Fehler mache. Wir sind hier in einer Community wo Fragen gestellt werden und Diskutiert werden dürfen.


    Du könntest in Zukunft gerne den Beitrag zitieren und einfach sagen... Das stimmt nicht, weil...



    Und nun habe ich wieder was gelernt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy227 ()

  • Erst mal danke für die Antworten...
    Als ich letzte Woche bei Dbilas war um meine komplette AGA eintragen zu lassen, hat man mir gesagt das man diese Mehrleistung nicht eintragen lassen muss und das es ausreicht wenn die AGA im Fahrzeugschein eingetragen ist.
    Die Frage ist halt ob das für die Versicherung auch OK ist oder ob ich eine andere PS Zahl angeben muss?

  • Melde es der Versicherung.


    Meine eigene Vollkasko z.B. verbietet mir explizit an der Leistung des Autos etwas zu verändern, da sonst der Schutz nichtig wird.
    Diese Klausel ist aber freiwillig bei mir (bin DEVK Kunde mit Premiumtarif, wurde bei Abschluss gefragt ob ich des mit der freiwilligen Einschränkung haben will) - aber dadurch wurde es etwas billiger für mich.
    Im Umkehrschluss sagt mir das Vorhandensein dieser Regel aber, dass die Versicherer sich der Tuningmöglichkeiten der Leistung grad bei Diesel und Benziner Turbos voll und ganz bewusst sind.


    Ich würde es melden und fragen ob des was mehr kostet oder ob dadurch im Schadensfall gar Zahlungen zurückgehalten werden könnten.

    Corsa D GSi, Juli/2010, Saphirschwarz Metallic, OPC Line Paket 2, CDC 40 "Opera", AFL mit programmierter Tagfahrlichtfunktion, Quickheat, Grillleiste vom Colour Edition, Becker Navi "Traffic Assist 101Z" auf fest montierter Konsole, weiteres in Planung :top:

    2 Mal editiert, zuletzt von LethalInjection ()

  • Zitat

    Original von CORSA ABCD
    Ist ja wirklich schlimm was Du als Moderator schreibst. Sorry aber das muß ich jetzt mal so direkt sagen. Egal ob 30, 50 oder 100 PS Mehrleistung, wenn durch eine Veränderung am Fahrzeug erreicht hat eine Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO stattzufinden und deshalb muß er zum TÜV. Er hat eine Veränderung vorgenommen und die führt zur Mehrleistung. Macht er das nicht verliert er die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug.
    Seine Versicherung wird ihm in Falle eines Schadens ebenfalls was husten.
    Die Versicherung hat an sich kein Problem mit diesem " Tuning " und bei der geringen Mehrleisung wird sich die Typklasse nicht ändern. In der Kasko könnte es einen Aufschlag geben.
    Garantie wird natürlich für alle Bauteile die von den Veränderungen tangiert sein könnten nicht mehr geleistet und auf Kulanz muß man erst garnicht hoffen.


    .. vorallem nach §19.3, aber Hauptsache mal auf den Putz gehauen :rolleyes:


    gruss
    Simon

  • Dann lies mal was der TO geschrieben hat. Ich geh davon aus das der TO Teilegutachten besitzt. Ansonsten kann er sich die Fahrt zum TÜV eigentlich sparen.Den 19.2 will der TO wohl kaum bezahlen. Darauf fußt der Hinweis auf die Eintragungspflicht. Der angeführte 19.3 ist dem nach völlig korrekt.
    Kompetenz sieht anders aus.


    ... und ab jetzt bin ich wieder ganz lieb. :fane: