Never ending story - die Schadenliste geht weiter

  • Zitat

    Original von MadX
    Und der Gurt muss im Falle eines Unfalles IMMER getauscht werden. Und je nach Schwere natürlich auch der Gurtstraffer. Bitte in das Gutachten schauen. Daran hängt Dein Leben.
    Ob die Werkstatt gut arbeitet, kannst nur Du beurteilen. Mir würden anhand der von Dir geschilderten Tatsachen aber echte Zweifel kommen, ob da alles fachgerecht bearbeitet wurde.


    Und das begründest du womit?
    Das ist so der größte Schwachsinn den ich seit langem höre. Wenn mir jemand leicht die Seite streift muss der Gurt getauscht werden? Und wenn ich bei Tempo 120 eine Vollbremsung mache darf er drin bleiben?


    P.S: Mir wurde im Juni die Vorfahrt genommen. Schaden war lt. Gutachten bei 3.600,- und mein Gurt wurde nicht getauscht.

  • Na dann. Nimm ruhig den Rat eines Schwachsinnigen an.
    Im Falle einer Vollbremsung wirken Kräfte von ~ 1g. Im Falle eines Aufpralles wirkt ein Vielfaches davon. Und diese vielfach höheren Kräfte sorgen für eine Dehnung des Gurtes. Denn konstruktiv sind die Faser elastisch gewebt. Ist der GUrt nun gedeht würde bei einem weiteren Unfall der GUrt Deinen Körper einfach abquetschen verstärkt durch den Gurtstraffer.
    Gibt aber noch mehr Schwchsinnige im welteweiten Netz, einfach mal danach suchen.


    MadX

  • Zitat

    Original von MadX
    Im Falle einer Vollbremsung wirken Kräfte von ~ 1g. Im Falle eines Aufpralles wirkt ein Vielfaches davon. Und diese vielfach höheren Kräfte sorgen für eine Dehnung des Gurtes.


    Hammer :D :D :D


    Du kannst doch nicht alle Aufprälle pauschalisieren.
    Bei einer Vollbremsung von 150 km/h wirken ganz andere Kräfte auf den Gurt als bei einem Auffahrunfall im Stau bei 3 km/h.


    Ich weiß ja nicht in welcher Welt du lebst, aber heutzutage können die Gurte diese Dehnung ab!



    Edit: Ich habe jetzt mal eben gegooglet. Zu heutiger Zeit habe ich keine Einträge gefunden. Allerdings ein Artikel aus dem Jahr 2000 - also 12 Jahre alt - http://www.shortnews.de/id/949…m-Unfall-Gurt-austauschen

  • Zitat

    Original von MadX
    Na dann. Nimm ruhig den Rat eines Schwachsinnigen an.
    Im Falle einer Vollbremsung wirken Kräfte von ~ 1g. Im Falle eines Aufpralles wirkt ein Vielfaches davon. Und diese vielfach höheren Kräfte sorgen für eine Dehnung des Gurtes. Denn konstruktiv sind die Faser elastisch gewebt. Ist der GUrt nun gedeht würde bei einem weiteren Unfall der GUrt Deinen Körper einfach abquetschen verstärkt durch den Gurtstraffer.


    MadX


    Erklär das mal Deiner Versicherung. Die legt den Hörer auf bevor Du den Satz zu ende gebracht hast.


    Aber das Thema Unfallschäden und Rechte und Pflichten der Versicherungen bzw. Rechte des Geschädigten im Haftpflicht- bzw. Kaskoschadenfall würde ein eigenes Forum füllen...

  • Kann mir auch nicht vorstellen das bei jedem Unfall der Gurt gewechselt wird. Als sie mir den anderen Wagen hinten drauf geschoben haben wurde da auch nischt gewechselt. War auch mit sehr geringer Geschwindigkeit. Bei meinem Corsa fühlt sich der Gurt auch noch nicht merkwürdig an und mit dem habe ich Probeweise schon mal eine Volbremsung von 150 auf 0 gemacht.


    Gruss Zyclon

    Der wahre GSI ist ein CDTI !
    Rennzeichen D


    Momentanes Fahrzeug:
    Opel Corsa Sport 1.7 CDTI
    Reservefahrzeug:
    Opel Corsa Innovation 1.4 16V

  • Seid ihr nicht in der Lage, Beschleunigung zu verstehen???


    Die Beschleunigung bei einer Vollbremsung liegt bei ~ 10 m/s^2. Bei einem Aufprall wirkt locker das 5-fache davon. Frag doch mal einen Kfz-Sachverständigen. Wenn der sein Handwerk versteht, wird er bestätigen, dass der Gurt getauscht werden muss. Parkrempler werden nicht betrachtet.


    Was vor der Versicherung durchzusetzen ist, klärt doch der Anwalt kostenfrei, wenn man nicht der Verursacher ist.



    MadX

  • Also für den Physikunterricht hört sich das ja ganz gut an. Aber in der realen Welt gehts um Kohle. Und ganz nebenbei noch um eine "sinnvolle" Instandsetzung. Kein Mensch und keine Versicherung der Welt wird die Komplettsanierung eines Autos bezahlen nur weil Du ihm ein paar Formeln an den Kopf schmeisst.
    Und wir reden hier von einem leichten Auffahrufall und nicht um eine Vollbremsung mit Aufprall bei 150 km/h. Bei 150 brauchst Du Dir wahrscheinlich keine Gedanken mehr um nen kaputten Gurt zu machen.


    Desweiteren kam bis jetzt noch nicht zur Sprache, ob es sich tatsächlich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Vollkaskoschaden handelt. Das macht einen erheblichen unterschied in der Regulierung und auch bei der Gutachterwahl. (Und auch, ob eine Beilackierung bezahlt wird oder nicht).


    Und ein Anwalt wird sich bei der Streitsumme von dem kleinen Schaden auch kein Bein ausreissen und sich um einen Gurt für ein paar Euro streiten.

  • Was, bitteschön, hat denn die Art des Schadens (Vollkasko oder Haftpflicht) mit der Wahl des Gutachters zu tun? Gute Sachverständigenbüros haben Verträge mit allen Versicherungen und werden auch von allen akzeptiert!
    Und jedes seriöse Autohaus arbeitet mit einem dieser Büros zusammen.
    So sollte es zumindest sein. In allen Autohäusern, in denen ich im Laufe der letzten 25 Jahre gearbeitet habe, war das auch so.
    Übrigens, das Beilackieren! Egal ob Kasko oder Haftpflicht: eine Lackiererei, die was auf sich hält, macht das von sich aus! Zumindestens wird der Lack an den Rest des Autos angeglichen, damit die Unterschiede nicht zu groß sind, bzw. kaum zu sehen sind.
    MfG Siggi

  • Haftpflichtschaden = Freie Gutachterwahl des Geschädigten. Die haftende Versicherung des Unfallgegners muss diesen akzeptieren.
    Kaskoschaden = KEINE freie Gutachterwahl des Geschädigten. Die Gutachterauswahl liegt hier bei der Versicherung. Es stimmt natürlich das dann hier die Versicherungen Verträge mit ortsansässigen Gutachterbüros haben. Dies ist dann auch bei jeder Versicherung verschieden. Die wenigsten guten Versicherer arbeiten mit TÜV oder DEKRA zusammen. Die Mehrzahl arbeiten mit freien Gutachtern zusammen oder gar mit Car-Expert oder Control-Expert. Gerade letztere haben haben den Ruf bei einem zu begutachtenden Unfallschaden Geld für die zahlende Versicherung zu sparen.


    Haftpflichtschaden = Ein Farbtonangleich an den Schadenbereich angrenzenden Karosserieteilen wird von der Versicherung bezahlt.
    Vollkaskoschaden. Ein Farbtonangleich bezahlt die Kaskoversicherung NIE. Hier liegt es im Ermessen der Werkstatt/Lackierei. Bei einem einfachen Austausch der Heckverkleidung, was ca. 800-1.000 Euro kostet wird wohl kaum eine Werkstatt die beiden Seitenteile rechts und links für umstonst mit einblenden (Kosten hier ca. 200-250,-).


    Aber wem soll mal da die Schuld geben?
    Den Werkstätten, weil die von den Versicherungen diktiert bekommen, was sie reparieren dürfen und was nicht?
    Den Versicherungen, weil die Geld sparen wollen?
    Oder gar uns selbst? Weil wir gerne jedes Auto fahren wollen, aber nur nicht zuviel für die Versicherung zahlen wollen? Ein Corsa D ist, im Anschaffungspreis, doppelt so teuer wie ein Corsa B. Aber in den Versicherungsbeiträgen soll der neue am besten noch billiger sein als der alte.
    Oder ist vielleicht unser Anspruchsdenken einfach zu hoch? Alles haben wollen, aber nur nicht zu viel geben.


    Aber ich schweife ab. Wie schon gesagt, das Thema Unfallschadenabwicklung ist sehr umfangreich.

  • kann mir genau vorstellen wie es dir geht und wie sauer du bist.


    wenn ich meine mängelliste noch hier bei schreibe, haste auf jedenfall genug zu lesen.


    ich freue mich schon auf den tag, wenn ich die mißgeburt los bin.


    gruß dr. risse