Scheinwerfer (AFL) öffnen und auslackieren
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Solang der Tüvvi es abnimmt ist es Scheißegal, dass "So ein Scheiß" sofort auf fällt...
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Zitat
Original von ripster
Solang der Tüvvi es abnimmt ist es Scheißegal, dass "So ein Scheiß" sofort auf fällt...Falsch.
Schon mal etwas von § 22a StVZO gehört und dass der "TÜVI" so eine Änderung gar nicht abnehmen darf, es sei denn, die zuständige Behörde spielt im Sinne von §§ 11-14 FzTVO mit!?
Kostet Dich 90-135 Euro und 3 Punkte.
Wenn es Dir das wert ist... -
hehe, erinnert mich gerade an: http://www.youtube.com/watch?v=0BxsNp6SbS8
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*lach*Ja genau
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Sebi, ist das nicht ätzend hier?!
Du fragst nach Tips und Infos und hier kommt nur "ich weiss was ich weiss was, das is nämlich gaaaar nicht erlaubt..."
Ich glaube da kommste im opc forum oder bei facebook im Freundeskreis weiter...ich bin jedenfalls gespannt, habs ja auch angedacht.
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da verkennt jemand den feinen unterschied !
Sebi/Threadersteller hat seinen Beitrag korrekt markiert und so sollte es auch zu verstehen sein.Dagegen gibt "ripster" gefährliches Halbwissen von sich und das sollte man auch aufzeigen dürfen, zum Verständnis anderer Unwissender !
Nicht mehr und nicht weniger. -
not rly, das hat nix mit halbwissen zu tun.
Mein Tüvvi hat mir das Prüfgutachten des Scheinwerfers rausgesucht. Anhand dessen hab ich mit ihm geklärt, welche Teile da auslackiert werden.
Das sind exakt alle die, die keine Funktion haben und nicht Prüfteil des Scheinwerfers sind.
Dazu gehört zB eine Chromverzierung die keinerlei Spiegelnde Funktion hat.
Das Gutachten des Scheinwerfers wird damit in keinerlei hinsicht berührt.Edit: Im übrigen gibt's hier in der Nähe ne Tuningfirma, die exakt solche umbauten mit Tüv-Abnahme anbietet. Auch die arbeiten nach dem von mir genannten Prinzip
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Na gut, wenn Du meinst, dass das so ist .
Da wäre ich sehr gespannt, wie Du Deinem "Tüvi" Punkte und Bußgeld erklärst bzw. ob er das dann für Dich bezahlt.
Die StVZO, hier § 22a (1) Ziffer 7, ist da absolut unzweideutig. Bauartgenehmigungspflichtige respektive bauartgenehmigte Teile dürfen nicht verändert werden. Punkt.
Wenn dann nur unter den von mir beschriebenen Voraussetzungen (siehe oben).
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Das ist alles komplett richtig, allerdings werden in meinem Fall keine Bauartgenehmigten Teile verändert, da diese nicht Prüfgegenstand des Scheinwerfers an sich sind.