Parkschaden hinten.

  • Also bei der Polizei war ich ja und hab alles angegeben, der hat auch alles aufgenommen...weiß nur nicht ob das dann als Anzeige angelegt wird. Weil die Versicherung hat schon nach dem Aktenzeichen gefragt, am besten ich ruf nochmal bei der Polizei an.

  • Zitat

    Original von Lovsan
    Also bei der Polizei war ich ja und hab alles angegeben, der hat auch alles aufgenommen...weiß nur nicht ob das dann als Anzeige angelegt wird. ....


    du weißt nicht mal was du dort gemacht hast ?!?
    eine zeugenvernehmung und unterschrift eventuell (?)


    nach wievielen Unfallfluchten und Schadensanzeigen bei der Versicherung wird man denn erst hochgestuft (?)!

  • Da kommt doch die VK für auf!? Also sprich SB muss ich tragen, und garantiert steigen meine Beiträge?!

  • Zitat

    Original von ogherby
    Da kommt doch die VK für auf!? Also sprich SB muss ich tragen, und garantiert steigen meine Beiträge?!


    So seh ich das aber auch!
    Hatte ähnliches mit meinem Heckschaden ja letztes Jahr erst.
    Auch da gab's Unfallflucht. Hätte die Polizei den Unfallflüchtigen nicht ausfindig gemacht und wäre es dann nicht über seine Haftpflicht abgewickelt worden, wäre das über meine VK gelaufen und ich wäre hochgestuft worden.
    Hatte nämlich als ich einen neuen Versicherungsschein Anfang dieses Jahres bekommen habe, eben genau diese Hochstufung mit drin, da die von der Versicherung es verpeilt hatten, dass es ja dann doch über den Unfallverursacher reguliert wurde.

  • Fragt mal ruhig bei euren Versicherungen nach... solange du eine Anzeige machst, dürfen sie dich nicht hochstufen, da du ja nichts dafür kannst... natürlich wird deine SB fällig...
    Muttern hat das mit der Versicherung geklärt und die haben das von sich aus so gesagt...
    Also wir sind bei Cosmos Direkt... evtl. Sind andere weniger kulant...


    Grüße


    EDIT: also die VK zahlt ja auch wenn man selbst zu doof war... und das die sich dann erhöht halte ich auch für sehr sinnvoll!

  • Die VK springt in dem Fall dann auch ein, wenn der Unfallgegner nicht ausfindig gemacht wird.
    Deine Haftpflicht ist, wie der Name schon sagt, die Pflichtversicherung, die haftet, wenn du einen Unfall verursachst, aus der dann der Unfallgegner seinen Schaden reguliert bekommt.


    Bei einem unverschuldeten Schaden mit Fahrerflucht des anderen wird dann deine VK in Anspruch genommen. (bzw. die Haftpflicht des Unfallgegners dann, wenn er doch noch ausfindig gemacht wird - wie bei mir letztes Jahr)
    Und die steigt, sobald du sie in Anspruch nimmst.


    Wenn es nicht so wäre, würde doch jeder, der seinem Auto einen selbst verschuldeten Schaden zufügt zur Polizei gehn und eine Anzeige gegen Unbekannt machen um seine Einstufung nicht zu verlieren, oder irre ich mich? ?(

  • Wenn deine VK einspringt, weil der Unfallgegner nicht gefunden wurde, dann steigt diese auch nicht...
    Wie es beim eigentlich abgedeckten Teil Vandalismus aussieht weiß ich nicht... aber bei unverschuldeten Schäden am Fahrzeug mit Unfallflucht steigt sie nicht...
    Und man müsste ja schon sehr skrupellos sein, jeden Schaden der Polizei zu melden und zu sagen "Das war ich nicht!"... weil wenn die einem auf die Schliche kommen gibts Lack... unzwar nich zu wenig!


    Grüße

  • Wie kommst du drauf, dass die VK nicht steigen sollte?
    Wird sie in Anspruch genommen -warum auch immer- steigt sie.
    Hab's doch erlebt! ;) Einzig bei Schäden, die durch die Teilkasko abgedeckt sind, gibts keine Beitragserhöhung.
    Ich würd mich da nicht so Blind auf die Aussage eurer Versicherung verlassen.