• joh, da war was.....das bezog sich aber womöglich nur darauf, dass man eine inspektion oder standard-arbeiten wohl teils außerhalb machen kann/darf ohne das einem gleich alles an einer garantie flöten geht...bin mir aber nicht sicher, geschweige dazu jetzt weiteres an aktuellem stand herbei-gegoogelt..


    letztlich ganz klar, mit garantien ist eine kundenbindung angestrebt.
    Mercedes ja auch mit 30-jährigen Durchrostungs-Garantien am propagieren, was letztlich jährliche, peinlich-genaue Inspektionen + (kostenpflichtige) Ausbesserung von Schadstellen verlangt...

  • weis jemand genau wie hier die gesetzeslage ist?


    ich habe mal gegooglet aber irgendwie findet man keine eindeutige Aussage dazu...


    Also ich meine ... Auto hat noch Garantie ( 6 Jahre Garantie.. war ein Spezial Angebot )... Inspektion wurde ab dem 3. Jahr in einer freien Werkstatt gemacht...
    Ist die Garantie nun futsch oder nicht?


    Zumindest die freundlichen Erinnerungsschreiben des FOH, dass wieder Zeit zur Inspektion ist, beinhalten die Aussage, dass wenn man es nicht machen lässt, die Garantie erlischt.


    Grüße
    Jonze

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  • ja haben die mir auch gesagt .. und wenn mal was kaput ist muss man trotzdem selber zahlen auch wenn man inspektionen bei opel gemacht hat xD


    ne aba ka obs wirklich so ist oda ob die einem damit nur angst machen wollen.
    weil selbst in der garantie 250 euro für ne inspektion zahlen pf..

  • Weil eine Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, darf der das an beliebige Bedingungen knüpfen. Ich denke, das man da mit lückenhaftem Serviceheft schlechte Karten hat. Ich wüsste nicht, warum die Klausel, in der die Werkstattbindung gefordert wird, ungültig sein sollte.
    Bei der zweijährigen Gewährleistung verhält es sich natürlich anders!

  • da hat der Basti absolut recht, Garantieanspruch hast du selbstverständlich nur gegenüber deines FOH's, nicht gegenüber einer Privatwerkstatt...unter gewissen gegebenheiten kann es passieren, dass mit dem Besuch einer Privatwerstatt deine Garantie beim FOH erlischt.


    kleine Hilfe:
    Garantie=Herstellerkulanz
    Gewährleistung=gesetzlich vorgeschrieben, i.d.R. 2 Jahre auf Neuwaren und 1 Jahr auf Gebrauchtwaren


    Natürlich gilt auch hier wie überall "wo kein Kläger, da kein Richter" solltest du also kleinstarbeiten bei einer Privatwerkstatt durchführen (immer vorausgesetzt, dass keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden), lass es deinen FOH nicht wissen und alles ist gut.


    um deine Garantieansprüche herauszufinden, solltest du einfach mal die Garantieerklärung von Opel lesen, da müsste alles drinnen stehen.


    diese Seite sollte Abhilfe schaffen



    Grüße Martin

  • Ja, so ist es. Die Durchsicht in einer autorisierten Opel-Werkstatt ist ja quasi in die Anschlussgarantie "eingepreist". Der Sinn dahinter ist ja, dass der Wagen einmal im Jahr vom Profi durchgecheckt wird und alle möglichen Fehler im Ansatz beseitigt, was der Meister von der freien Werkstatt nebenan möglicherweise nicht erkennt. Das reduziert das finanzielle Risiko eines Garantiefalls. An Opels Stelle würd' ich da auch nur auf die "eigene Arbeit" vertrauen.
    Die Anschlussgarantie ist ja mehr oder weniger ein Wartungsvertrag. Dein Vertragsteil umfasst die Pflicht, das Auto regelmäßig beim FOH vorzustellen (Inspektion), im Gegenzug garantiert Opel die (ggf. teilweise) Übernahme der Reparaturkosten an den Bauteilen, die konkret im Vertrag benannt sind. Wenn du deine Vetragspflichten nicht erfüllst, hat sich die Sache leider erledigt.
    Bitte, fasse den Post nicht als Kritik auf, ich kann verstehen, wenn der Opel-Service zu teuer ist. Das Kind ist ja schon im Brunnen. Soll einfach nur eine Anregung für die Zukunft sein :)

  • hi...
    danke für die Antworten...
    der Unterschied zw Garantie und Gewährlesitung ist mir aber mehr als bekkant ;) habe meine eigene Firma :P


    Ich dachte mir das schon, dass die Garantie dann erlischt... ist ja logisch... allerdings ist es jetzt auch nicht absolut weltfremdes, dass solche Bedingungen auch mal rechtwidrig sein können... kommt immer wieder mal vor sowas...


    Mir ist das egal... dann ist die Garantie eben weg... bei dieser 6 Jahres Garantie, fällt sowieso so gut wie alles raus.

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  • Ich hätte da mal ne fage und ich glaube das passt hir rein.
    Wenn ich Verschleißteile selber/freie Werkstatt machen lasse erlisch dann auch die Garantie ?
    Ich muss jetzt noch vor der HU die Bremsbelege vorne wechseln und das ist mir bei meinem FOH doch ein wenig zu teuer . Würde das gerne selber machen. Bekomme ich dann ewentuell probleme bei späteren Garantieansprüchen ?

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • Glaube nicht das dir IRGENDWER Gewährleistung/Garantie auf Bremsbeläge geben wird!


    Das ist doch der Verschleißteil schlechthin bei einem Auto!


    Womöglich sind solche Teile aber in einer speziellen bzw. Zusatzgarantie beinhaltet.




    MfG David

    Opel Corsa OPC Nürburgring Edition (2012-???)


    Peugeot 206 RC (2005-???)

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