Freilich kann ein Beschuldigter angeben was er will und muß sich nicht selbst belasten !
Seine Mitfahrer dagegen sind Zeugen, nach Belehrung wäre ihnen anzuraten bei einer Vernehmung die Wahrheit zu sagen, ansonsten könnte ihnen eine Bestrafung zukommen !
Wieso gehts du nicht zur Anzeigen auf eine Polizeistation um alles schriftlich festzuhalten, statt hier weiter zu lamentieren und theoretisieren ?!?
Beobachtung / Kennzeichen /....soviele Ermittlungsansätze haben andere nicht. Die finden am nächsten morgen erst den Spiegel neben dem Auto liegen.