Corsa OPC aus Frankreich

  • Hab da mal was rausgesucht wegen Tönung Seitenscheiben vorn :


    Hier das Schreiben vom TÜV:
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    Sehr geehrter Herr ..... ,


    zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
    1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
    2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)
    3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
    Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.
    Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.


    Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian Danner


    TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
    VFZ, München
    Produktbereich Fahrzeuge


    Alles klar ?(:lol:

    Opel Corsa D 1.3CDTI DPF 90PS Sport , Starsilber , Vorteilspaket & Quickheat


    Zubehör : OPC-Line Dachspoiler , Irmscher Mittelarmlehne , Edelstahlfußstütze , Edelstahleinstiegsleisten , Blaue LED Fuß & Decken & Kofferraumbeleuchtung , Blaue Kaltlichtkathodenbeleuchtung Fußraum hinten , H7 Vision +


    Reifen : 16" Alu orginal , 15" Stahl Winterreifen
    bestellt: 16.08.07 geliefert: 11.10.07 abgeholt: 16.10.07 verkauft: 30.06.09

  • Zitat

    Original von silverrider
    § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO... ...allgemeine Bauartgenehmigung... ...Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens...
    ...§ 35b Absatz 2 StVZO... ...§ 40 Absatz 1 StVZO... ...gesetzlichen Forderungen... ...Bauartgenehmigte Scheibenfolie... ...allgemeinen Bauartgenehmigung... ...Abnahme gemäß § 19 StVZO... ...photometrische Messungen... ...Gutachten... ...nicht unerhebliche Gebühr... ...Staatsanwaltschaft


    Ich habe mal das Wichtigste zitiert! :wb:


    Ich dachte bis vor ein paar Jahre, dass Deutschland das schon ganz ordentlich regelt mit der Verkehrsicherheit! Heute denke ich anders... Frankreich z.B. (oder noch extremer) England... Da ist so ziemlich alles erlaubt (siehe Boostbiest :D ) und statistisch gesehen passieren da auch nicht mehr Unfälle...! Ich hasse diese Bürokratie!

  • Zitat

    Original von GSI


    ... dass Deutschland das schon ganz ordentlich regelt mit der Verkehrsicherheit! Heute denke ich anders... Frankreich z.B. (oder noch extremer) England... Da ist so ziemlich alles erlaubt (siehe Boostbiest :D ) und statistisch gesehen passieren da auch nicht mehr Unfälle...! Ich hasse diese Bürokratie!


    Gewiss sind wir da in einem Wust an Regularieen, kaum für den einzelnen immer+überall sofort/jederzeit (vor Ort) zu überlicken....(stöhn !).
    Doch die Vergleichbarkeit, allein beim Wort Statistik (wer sie nicht selbst fälsch...),....brrrr...., mit anderen Ländern.....brrrr....


    Könnt jetzt auch salopp sagen, was allein die Spanier an Radfahrern platt-fahren (nicht nur ihre gedopte Equipe von allein vom Rad fällt) jedes Jahr...
    Verkehrsaufkommen /-Dichte,...Erfassung, Auswertung,...zuviele Faktoren. Österreich (/Schweiz) kommt ja aktuell ja auch zu ganz anderen (nicht postivem) Ergenbiss im Bezug zum nord./skandinavisch gepriesenem Tagfahrlicht...!

  • Zitat

    Original von bate
    Nein darf Sie nicht. Sollte ich eine Eintragung haben, kann sie mich dem Tüv/Dekra vorführen und das gnaze überprüfen lassen. Einfach stilllegen kann sie nicht. Das geht nur wenn in meinem Fahrzeugschein steht, Fahrzeug hat etwas bestimmtes eingetragen und das ist dann nicht der Fall bzw. ist anders dann verbaut, und dann auch nur wenn es eine Gefährdung für den Straßenverkehr ist. In jedem anderen Fall ist eine "Mängelkarte" auszustellen und das Fahrzeug erneut vorzuführen. :)


    Also ganz so einfach ist das ja nicht, wir haben ja immer noch eine Gewaltenteilung :)




    Gewaltenteilung (hat aber nix mit einem Splitting Polizei/TÜV zu tun ;o)


    Einfach stillegen geht halt schon, wie du selbst korrekt aufzeigst. Bei der Gefährdung für den Straßenverkehr/andere Verkehrsteilnehmer !

  • Ich halte nächste Woche nen Vortag vor den Jura Studenten hier in Jena an der Uni, dort kann ich das ja dann mal am Ende in die Runde werfen. :) :lol: :lol:

  • Echt klasse Bilder und auch die Tönung sieht einfach Hammer aus :bow: :bow:


    Passt perfekt zu deinem Corsa!


    Gruß Timo

    Toyota GT86 bestellt - Lieferung im März 2013
    (Dynamic White Pearl, Leder-Alcantara-Ausstattung (anthrazit), Navigationssystem Toyota Touch & Go, OZ Ultraleggera LM Graphit Matt 8x18, Tieferlegungsfedern Eibach, JBL Soundsystem)


    Detailer aus Leidenschaft!

  • sehr schönes Pärchen :]


    der Silberne kommt mir irgenwie bekannt vor :D

    Opel Corsa D 1.3CDTI DPF 90PS Sport , Starsilber , Vorteilspaket & Quickheat


    Zubehör : OPC-Line Dachspoiler , Irmscher Mittelarmlehne , Edelstahlfußstütze , Edelstahleinstiegsleisten , Blaue LED Fuß & Decken & Kofferraumbeleuchtung , Blaue Kaltlichtkathodenbeleuchtung Fußraum hinten , H7 Vision +


    Reifen : 16" Alu orginal , 15" Stahl Winterreifen
    bestellt: 16.08.07 geliefert: 11.10.07 abgeholt: 16.10.07 verkauft: 30.06.09