Hallo,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung beim Neuwagenkauf.
Kann man die gesetzliche Gewährleistung (nicht die Herstellergarantie, die gilt ja händlerunabhängig) nur bei dem Händler einfordern, bei dem man gekauft hat?
Hintergrund:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung hat man ja mehr Rechte als bei der Herstellergarantie. Z.B. gibt es bei der gesetzl. Gewährleistung grundsätzlich das Recht auf Preisreduktion oder Wandlung (Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises, ggf. abzügl. einer Nutzungspauschale), wenn ein Mangel nach zwei maligen Reparaturversuchen nicht abgestellt werden kann.
Bei der Herstellergarantie hat man dieses Recht normalerweise nicht.
Dann erscheint der Kauf bei einem Billighändler wie z.B. Opel-Mauerhoff gar nicht mehr so vorteilhaft, wenn er viele hundert Kilometer weit weg ist und man theoretisch wegen jedem Gewährleistungsfall zu ihm hinfahren müsste.
Gruß
Wusel666