Naja...ich bin eigentlich auch der Meinung, dass nur ein Fahrzeug, dass man Probefahren kann auch verkauft wird.
Das kommt halt immer auf den Händler an. Unser Chef ist da etwas konservativ. Ein 1.2er oder ein 1.3er Diesel mit "normaler" Ausstattung wird gerne zugelassen als Vorführwagen. Der ist auch nach der Mindesthaltefrist für Vorführwagen meistens sofort verkauft.
Unser Herr und Meister ist der Meinung, dass sich so ein "teueres" Fahzeug mit aussergewöhnlicher Ausstattung, wie ein OPC, nicht sofort verkauft und somit höhere Haltekosten entstehen.
Ist halt immer ne Gratwanderung für einen Händler.