Bitte fangt hier doch keine Grundsatzdiskussion an!
Fakt ist, dass es anscheinend nicht notwendig ist, das Leuchtmittel die angebaut sind, funktionieren müssen, wenn sie nicht durch einschalten in Betrieb genommen werden könnten. Wusste ich auch nicht, aber Gesetz ist Gesetz. Und wenn das ein Prüfer nicht einsieht, ist er darauf zu verweisen.
Ob das jetzt die wenigsten wissen, deshalb massenhaft Fahrzeughalter unnötig noch einmal vorfahren, spielt ja jetzt hier im Thread keine Rolle.
gruss
Simon