ZitatOriginal von Tommy3103
Falsch! Oder hast du ne Quelle? Das ist sehr gefährliches Halbwissen!
ZitatOriginal von Kink52
Genau, wenn Nebler dran sind,dann müssen sie auch funktionieren! Wenn du zum Tüv gehst und die nicht funzen, dann gibbet noch mal ne Vorführung...
ZitatOriginal von sKanoS
Richtig, bei einer HU werden alle am Auto Angebauten und Verbauten Leuchtmittel überprüft, sei es TFL, NSW, NSL, Normales Licht oder Fernlicht und in diesem Fall müssend iese auch gehen.
Und das stimmt eben nicht, zumindest bei meinem Beispiel für die Nebelscheinwerfer, diese sind keine Pflicht. Der Rest muss natürlich funktionieren
Leider wissen daß aber i.d.R. weder die Prüfer von TÜV, Dekra und Co. noch die Polizei. Grundlage hierfür ist die ECE-Regelung R48 Kapitel 5.22:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."
Nachzulesen im Original auf der HP des Verkehrsministeriums.