ZitatAlles anzeigenOriginal von sKanoS
Timo
Du musst da ein wenig aufpassen.
Die ABE einer Auspuffanlage ist nur in Verbindung mit einem Original Kat gültig. Sobald du da eigenltich einen anderen Kat verbaust, ist diese ABE nicht mehr gültig und muss somit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Da kommt dann ein Vermerk rein:"200 Zeller Kat in Verbindung mit Sportauspuffanlage Typ bla bla" als beispiel
Hab ja nen Kumpel der ne Tuning Firma hat und da krieg ich den TüV Kram jeden Tag mit ...
ABEs sind zwar fein, aber man muss aufpassen, da sich die eine ABE schnell mit der anderen ABE kreuzt und somit dann schnell nicht mehr genehmigt ist und meine eigentlich eine Eintragung brauchen würde.
Dann werde ich wohl besser die Füße still halten Bei der HU hat es den Prüfer ja nicht gestört (Kat war eingetragen und bei der Anlage genügte Ihm die EWG). Auf die Kosten eines Abgasgutachten habe ich keine Lust