Auffahrunfall

  • Hallo Corsa community,


    leider war ich am Montag mit meinem Corsa in einen Auffahrunfall verwickelt.


    Situation wie folgt. Ich wollte rückwärts auf einem Parkplatz aus der Parklücke fahren, habe natürlich geschaut ob jemand kommt und als hinter mir niemand zu sehen war fuhr ich mit angemessener Geschwindigkeit aus der Parklücke, als mir der Fiat 500 von links in mein Heck donnerte.


    Meine Frage ist nun wie viel die Reperatur ungefähr kosten würde, und wie diese abläuft (was muss ausgetauscht werden etc.)?


    Bilder zu der Situation und dem Blechschaden sind unten zu sehen


    Danke schonmal


    Gruß Maxi


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    Im Besitz seit 02.07.2010:|Opel Corsa D Color Edition|1.4 Liter|64 kW|OPC-Line Paket 1|17" Leichtmetallräder Schwarz|CD 30 MP3

    Abgabe 02.07.2010:|Opel Corsa D|1.2 Liter|80 PS|3-türig|Saphirschwarz|Elektro-Paket|Technik Paket

    Einmal editiert, zuletzt von bLaCkOuT ()

  • Zitat

    Original von raskalas
    der scheiß fiat ist schuld.
    Grund: ist nen Fiat und kein #Opel.


    Toll hergeleitet.


    Also mal sachlich:
    Falls der Unfallgegener die Schuld nicht eingesteht solltest
    du dich auf jeden Fall mit deiner Rechtsschutz oder deinem
    Automobilclub unterhalten.
    Ich schätze mal da wirst du ohne Rechtsbeistand nicht gut
    weg kommen. Zumal die Situation so ausschaut dass du
    aus der Lücke gefahren bist ohne zu schaun oder der Gegner
    vile zu schnell unterwegs war.


    Das könnte interessant werden.


    Grüße Thomas

  • Ja ich hab einen Verkehrsrechtschutz und am Montag werde ich den Fall auch mienem Anwalt übergeben...
    Hab aber auch mal recherchiert und herrausgefunden das anscheinend auf einem Parkplatz kein rechts vor links gillt:


    "Die Gerichte gehen in ihren Entscheidungen davon aus, dass die Fahrspuren auf Parkplätzen in erster Linie dazu dienen, den Verkehrsteilnehmern das Suchen von Parkplätzen zu ermöglichen. Deshalb gilt auf Parkplätzennicht das Vorfahrtsrecht, sondern der Grundsatz besonderer Rücksichtnahme (§ 1 StVO) mit der Folge, dass dort nur mit Schrittgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h und in ständiger Bremsbereitschaft gefahren werden darf."


    Gruß Maxi

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  • Richtig. Gibt dazu auch schon einige Urteile. Kannst mal auf der HP vom ADAC schauen. Dann kannst du das deinem Anwalt gleich mitgeben.


    Was hast als Versicherung? TK oder VK?

    Suchfunktion: So funktionierts!


    Corsa D - Dreitürer 1.4 TP Sport mit Irmscher LPG-Anlage
    inkl. Sommer-, Winter- sowie Technikpaket sowie dem schönsten Hintern, den man für Geld kaufen kann!! :yeah:
    + H&R CupKit 35/35 + 8,5x17" ET35 mit Hankook S1 Evo 205/40 + Edelstahlfußstütze + OPC-Pedalerie + OPC-Blinkerblenden + dBilas Flowmaster + etwas grün :evil:

  • Zitat

    Original von Sammy


    Was hast als Versicherung? TK oder VK?


    Da es ein Leasingauto ist hab ich VK. Da muss ich zum Glück nur die 300 € Selbstanteil zahlen.


    Wäre aber trotzdem ganz interessant was ungefähr ausgetauscht werden muss, da ich davon ehrlich gesagt nicht alt zu viel ahnung habe...


    Gruß Maxi

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  • raskalas: so'n dünnpfiff brauchen wir hier nicht !


    Thomas SQ: Wieso sollte der Unfallgegner die Schuld eingestehen ?!?
    Bzw. es ist allzu gern eine Aussage/Ausrede, "... der andere war aber auch zu schnell !"
    Dann könnte man diesem ach so tollen Beobachter unterstellen, wenn er ihn doch so schnell heranrasen sah , ja dann letztlich den Unfall somit vorsätzlich begangen zu haben !


    Und wie du selbst dann weiter erkennst...
    Er, TE, ist aus der Lücke RÜCKWÄRTS herausgefahren, zu diesem Fahrvorgang gelten besondere/erhöhte Aufmerksamkeitspflichten !
    (Bußgelder/Punkte wurden nochmals erhöht extra !)


    @TE: Joh, da hast du passendes recherchiert !
    Entsprechend deine Aussichten ! Aber freilich soll es dir freistehen sich hier rechtlich beraten zu lassen.


    PS: Rechts-vor-links aus der einzelnen Parklücke heraus zu destilieren wäre denn auch allzu perfide/praxisfern. Jedoch gibt's je nach baulicher Lage/einfriedung auf den Zuwegen dann schon einmündungs/kreuzungsähnliche vorliegen + vorgehen.

  • Es geht mir hier eher weniger um die rechtliche Beratung sonder um
    die Erläuterung was ausgetauscht werden muss an Karosserieteilen etc... :)


    (Falls dies möglich ist)


    Gruß Maxi

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  • ...na das was kaputt ist ;o)
    aber hier + augenscheinlich nicht immer abschließend feststellbar !


    Im übrigen, die Bezeichnung "Auffahrunfall" ist wohl etwas mißdeutlich zum eigentlichen Ablauf..;o)


  • Mir ist klar dass er mindestens eine Teilschuld bekommt.
    Aber wenn der Unfallgegner so doof gewesen wäre eine
    Schuld anzuerkennen dann wäre das Thema durch und
    der TE somit raus aus allem. Aber ansonsten hast du
    natürlich recht.


    Grüße Thomas