An alle Mitarbeiter
Anhang zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
Krankheit
Krankheit ist keine Entschuldigung.
Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren,
den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zu Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt.
Für den verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anderes
Kann genauso gut die Maßnahmen treffen.
Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen geben wir Ihnen
gern eine halbe Stunde früher frei – vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
a) uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b) Spätestens bis 8:00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
c) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operative Eingriffe
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt.
Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind, die Entfernung oder Veränderung
Eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber oder Goldhochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden.
Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind,
seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Das Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst.
Darum sehen wir auch keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine
Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung
vorgesehen.
Sie hatten ja schließlich schon Ihren Spaß.