Hallo,
ich habe kürzlich mir über das Internet eine leere Lachgasflasche gekauft. Ich habe vor sie als Attrappe in meinem Corsa einzubauen. Nun meine Frage bezüglich von Gasflaschen in PKW's. Laut Internet gibt es für Gasflaschen folgende Rechtslage:
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Als Privatperson darf man 333 Liter Gas (das sind 13 volle 11kg Flaschen, da eine 11kg Flasche knapp 25 Liter Flüssiggas enthällt)) in einem PKW transportieren. Voraussetzung ist dabei die fachgerechte Verpackung und Sicherung.
Verpackung heißt Gasflasche mit gültigem TÜV-Stempel, Ventil geschlossesn, Flanschschutzkappe zugedreht (das ist diese Schraubkappe mit dem Linksgewinde) und Sicherungskappe aufgesetzt und gesichert. Ladungssicherung bedeutet, die Flaschen müssen aufrecht stehen und gegen Verrutschen gesichert sein. Zwischen den einzelnen Flaschen muß ein Berührungsschutz bestehen (z.B. ein Streifen Plastik, ein Kunstoffgitterstrumpf, etc.). Es muß für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt sein.
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Bei meiner Flasche handelt es sich jedoch um eine leere Flasche. Weiß jemand ob ich dennoch dieses Gesetz einhalten muss (TÜV Stempel, hinstellen usw.) ? Ich hatte eigentlich vor einen Ständer für die Flasche aus Holz zu bauen und sie dann in den Kofferraum zu legen und mit ein paar LED's zu beleuchten.
Danke schonmal vorab für jede hilfreiche Antwort
Gruß Florian