Leasingvertrag

  • Zitat

    Original von Kleenermann
    Also ich fand Privat-Leasing bisher immer ne tolle Sache.


    Wenn man nciht rechnen kann oder will sicher, vorallem wenn man über seinem Geldbeutel fahren möchte.....


    Zitat

    Original von Kleenermann


    Gewundert hat mich zuletzt nur, dass bei den Vertragsverhandlungen immer nur von Kilometern pro Jahr die Rede war und das mit dem Restwert etwas untergegangen ist. Da wurde sogar lapidar gesagt: Ach, nen Meriva Easytronic kriegt ich immer gut verkauft! Jo und nun eroeffnet mir letztens mein FOH, als ich Interesse an einem anderen Auto bekunde, dass ja schon allein durch das Erscheinen des neuen Merivas die Restwertprognose fuer meinen alten deutlich schlechter geworden is. Sprich, die Leasing will nach 3 Jahren so etwa 9.300 EUR aber der Haendler Einkaufspreis liegt eher so bei 7.000 und nen Bisschen. Also darf ich schonmal anfangen zu sparen und werd wohl ueberschaubare 2.000 Euro fuer das Auto nachzahlen dürfen.


    Was willst du nun hören? Mitleid?
    Sowas rechnet man sich vorher selber aus und verlässt sich nicht auf lapidare Aussagen, denn zählen tut nur das was aufm Papier steht, aber eigentlich ist hier jeder alt genug um das selber zuwissen

  • Hi,


    ihr habt ja recht - bin erwachsen und sollte es besser wissen. Aber, es ist eben immer verlockend, alle 36 Monate (bzw. bei mir eher alle 18-24 Monate) ein aktuelles Auto zu fahren. Dass dabei viel Geld verbrennt ist und war mir immer klar. Aber, wenn mir ein FOH nach 7 Neuwagen in 12 Jahren so einen Spruch drückt... dann weiss ich, wo ich mein nächstes Auto NICHT kaufe. Kundentreue wird anscheinend - zumindest bei meinem FOH - nur durch eines belohnt, nämlich durch die Ausnutzung von blindem (naiven) Vertrauen.


    Privatleasing = modernes Raubrittertum. Gewinnen tut in erster Linie der Händler, der seine Autos fast immer zum Listenpreis an eine Leasinggesellschaft verkauft, die dieses dann natürlich zu viel zu niedrigen Raten an den geneigten Neuwagenkunden ausleiht. Dabei ist klar, dass schon aufgrund des zu Grunde liegenden Listenpreises der Restwert nicht zu halten ist. Das ist alles kein Problem, solange Du als nächstes wieder ein Auto bei denen least. Aber wehe, Du möchtest aussteigen. Dass ist so, als wenn Du Deinem Dealer sagst, Du möchtest keine Drogen mehr...


    Ich hab' meine Lektion gelernt und hoffe, dass auch andere diesen dubiosen Geldvernichtern den Mittelfinger zeigen.


    Grüsskes


    Wölfken

    Opel Corsa D 1.4 16V 100 PS "150 Jahre Opel" 5-Türer - mit Panoramadach Farbe: Henna :)


    (Zweitwagen Smart fortwo Passion Coupé mit 61 PS Turbomotor in Silber)


    Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, sind wir alle unwiderruflich gefesselt.

  • Zitat

    Original von Kleenermann
    ....Das ist alles kein Problem, solange Du als nächstes wieder ein Auto bei denen least. Aber wehe, Du möchtest aussteigen. Dass ist so, als wenn Du Deinem Dealer sagst, Du möchtest keine Drogen mehr...
    ...


    hehe, genau (!). da kenn ich auch welche, die sich mit nachfolgend, dickerem auto noch steigerten, im ggs zum "ungünstigen" ausstieg...;o)

  • Zitat

    Original von flex-didi


    hehe, genau (!). da kenn ich auch welche, die sich mit nachfolgend, dickerem auto noch steigerten, im ggs zum "ungünstigen" ausstieg...;o)


    So ist das eben.


    Doch kann ich manche Händler nicht verstehen. Ich glaube die machen von vornherrein einen zu hohen Restwert, damit der Kunde vorher wenig Zahlen muss und nachher dann die Katze im Sack hat.


    Der Händler kann durchaus wissen, das in 3 Jahren ein neues Modell kommt und der Restwert daher geringer wird.

  • Zitat

    Original von Kleenermann
    Das ist alles kein Problem, solange Du als nächstes wieder ein Auto bei denen least. Aber wehe, Du möchtest aussteigen. Dass ist so, als wenn Du Deinem Dealer sagst, Du möchtest keine Drogen mehr...


    Schöne Umschreibung :top:


    Aber das Problem betrifft zur Zeit nichtnur Aussteiger sondern alle die ihre Leasingautos zurückgeben wollen, auch wenn es ein neues geben soll.
    Durch dieses Aufblähung durch Leasing hat man den ganzen Markt quasi getötet. Erst hatte es nur BMW erwischt, jetzt kämpft die gesamte Branche damit und die Rechnungen werden die Kunden am Ende ihrer Leasingzeit präsentiert, egal ob sich weiterspritzen, tschuldigung weiterleasen oder nicht.....



    U.a. aufgrund der Zinslage in Verbindung des Leasingmarktes sind mir einige Firmen bekannt die ihre Firmenfahrzeuge jetzt sogar wieder kaufen und nichtmehr leasen.

  • Da spielen einfach viele Faktoren mit in der Finanzkrise wie wir sie jetzt hatten.


    Aber zurück zu Petras Ausgangsfrage und da ist halt festzuhalten das wenn Sie, Privatleasing auf Restwertbasis gemacht hat, die Summe die im Vertrag steht auch zur Ablösung bezahlen muss.


    Weshalb sollte auch der Händler erst günstige Leasingraten anbieten und dann nachher sagen der Restwert ist viel geringer jetzt verkaufe ich Dir das Auto billig - für den muss sich das Ganze doch unter dem Strich auch rechnen ! Genauso wie das Leasing auf km-Basis da ist es auch logisch das die Mehrkilometer weit aus höher zu Buche schlagen wie die Minderkilometer.
    Aber all die Dinge sollte jeder kennen der einen Leasingvertrag abschließt und darüber sollte auch der Verkäufer informieren. Ich hab es auch einmal durch und muss sagen ich wurde fair beraten und der Restwert wurde relativ niedrig angesetzt dafür war die Rate etwas höher aber zum Schluß konnte ich das Auto auch zum niedrigen Restwert erwerben.

    Nr. 1114 ...back to the roots :auto:


    1.3 CDTI EcoFlex -55KW-
    Metro

  • Zitat

    Original von flex-didi
    Du nennst 2 Varianten des Kauf aber einmal zum Restwert und einmal diesen + Summe X ?!?


    Ja, du hast's richtig verstanden.


    Noch mal zurück zum Leasing Theorie: der Wagen wird rechtlich nicht gekauft, es ist eher eine Miete. Vereinfacht gesehen, beim Abschluss des Vertrages wird ein Preis geschätzt, den der Wagen am Ende der Laufzeit haben wird, dieser wird vom Kaufpreis abgezogen, Restbetrag (+ Zinsen etc. ) auf die Laufzeit verteilt. Theoretisch also wird nur der Wertverlust abbezahlt.


    Interessant wird's in dem Moment, in dem der Vertrag ausläuft. Es zwei Möglichkeiten:


    1.) Leasignehmer kauft den Wagen zurück. Dafür zahlt er den im Vertrag festgelegten Restwert, bekommt den Wagen, gut ist's. Wert wird nicht ermittelt. Diese Option ist manchmal verträglich ausgeschlossen (Händler hat das recht auf abnahme des FZG nach dem Leasingende).


    2.) Leasingnehmer gibt den Wagen zurück. Der theoretische Restwert wird mit dem aktuellen verglichen (Formell und Faktoren stehen in dem Vertrag), die Differenz wandert in die eine oder in die andere Richtung, Händler behält den Wagen und darf über ihm frei verfügen (also z.B. an den Leasingnehmer zum selbst gewähltem Preis verkaufen).


    Zitat

    Original von flex-didi
    Und wenn ich das von "Petra" doch richtig verstehe, hat sie weniger km draufgefahren, er wäre also eigentlich mehr Wert, der FOH besteht aber auf dem fixen Restwert und wenn sie dann ja sowieso den Wagen kaufen will, hat sie ja quasi gespart ?!


    Vertehe nicht, wo Du Verständnissprobleme hast.


    Falls Petra nach Model 1 handelt, Zahlt sie die den verträglich festgelegtem Restwert vom Auto (bzw. die Differenz, zwischen dem was Sie "als Verbrauch" bezahlt und dem was noch zum vollem Kaufpreis fehlt). Bei diesem Model interessiert der echte Stand des Autos nicht. Danach kann der Leasingnehmer das Auto z.B. selbst verkaufen oder weiterfahren. Ist meistens die bessere Alternative, aber bei der konstelation ist ein Darlehn meistens viel günstiger.


    Gespart wird dabei aber nichts: Petra zahlt den vollem Wagenpreis (Raten+Restwert), nur halt ist der Wagen wertvoller als die letzte Rate.


    Beim Model 2 wird schwieriger. Händler versucht möglichst niedrigen Restwert zu Ermitteln: Schaut nach jedem Kratzer, guck sich die Laufleistung an, etc. Der aktuelle Marktwert ist aber mMn nicht berücksichtigt (was nicht heisst, dass der FOH nichts findet, um den Preis zu drücken). Danach gehört der Wagen zuerst dem Händler. Dieses Vorgehen heisst meistens "viel Verlust" - es sei den der Wagen ist in bester Kondition und ist auf dem Markt kaum was Wert.


    Zitat

    Kleenermann
    Sprich, die Leasing will nach 3 Jahren so etwa 9.300 EUR aber der Haendler Einkaufspreis liegt eher so bei 7.000 und nen Bisschen. Also darf ich schonmal anfangen zu sparen und werd wohl ueberschaubare 2.000 Euro fuer das Auto nachzahlen dürfen.


    Schau Dir noch ein mal den Vertrag an. Mir ist noch nie ein Vertrag untergekommen, in dem auf dem Marktwerkt referenziert wurde. Es sind immer nur Formeln drin, die den Wertverlust beziffern, meistens basierend sie auf der Laufleistung (Wertverlust bei einem Unfall wird von der Versicherung gedeckt). Wichtig ist auch der allgemeine Zustand des Fzg's - wie gesagt, der FOH wird nach Wertminderung suchen.


    Die Option "selbst Kaufen und auf dem freiem Markt loswerden" bleibt auch noch - wenn's nicht ausgeschlossen wurde.

  • Zitat

    Original von CID-maker
    ..... (Händler hat das recht auf abnahme des FZG nach dem Leasingende)......


    Ich glaube da gibt es ein Gerichtsurteil drüber (ging um einen Porsche) und da steht jetzt der Händler an 2. Stelle - will der Leasingnehmer das Fahrzeug für den Restwert kaufen der bei Vertragsbeginn festgelegt wurde, hat er auch das Vorkaufsrecht.

    Nr. 1114 ...back to the roots :auto:


    1.3 CDTI EcoFlex -55KW-
    Metro

  • Zitat

    Original von CID-maker


    Vertehe nicht, wo Du Verständnissprobleme hast.


    ....
    Gespart wird dabei aber nichts: Petra zahlt den vollem Wagenpreis (Raten+Restwert), nur halt ist der Wagen wertvoller als die letzte Rate.
    ......


    ja ok, das hatte ich mir dann letztlich aber auch so gedacht, wenn auch hier nicht korrekt formuliert ;o)


    PS: Wäre halt schön wenn Petra uns das Ergebnis noch mitteilt !

  • Zitat

    Original von Clexi
    Ich glaube da gibt es ein Gerichtsurteil drüber (ging um einen Porsche) und da steht jetzt der Händler an 2. Stelle - will der Leasingnehmer das Fahrzeug für den Restwert kaufen der bei Vertragsbeginn festgelegt wurde, hat er auch das Vorkaufsrecht.


    Kann ich nichts dazu sagen - hängt vom Gefüge der Verträge ab. Ich kenne keine privaten Leasingverträge. Bei den Geschäftsverträgen habe ich drei verschiedene Versionen gesehen:
    1) Händler hat Kaufrecht als erster
    2) Leasingnehmer hat Kaufrecht als erster
    3) keine regelung im Vertrag


    Vielleicht bezieht sich die Situation, die Du beschreibst auf die dritte Möglichkeit - hast Du mal 'nen Link?