zur Info wies bei uns aussieht.
bei uns darf man mit Begrenzungslicht/Standlicht in Verbindung mit Nebelscheinwerfer fahren, seit dem Licht am Tag, welches nicht mehr gilt.
Wenn die Nebelscheinwerfer in die Fahrzeugfront integriert sind dürfen sie auch als Tagfahrleuchten verwendet werden (keine Nachrüst und wo anschraub Lampen!!)
Grüße,
Chris