Abbiegelicht deaktivieren

  • Er behält gerade auf Grund dieser "Wischiwaschi"-Auslegung


    exakt und genau noch Gültigkeit und muß nich wegen jedem neuen technischem Schnickschnack mit Neu-Entwurf / Einreichung / Genehmigung /....
    angepasst/abgeändert oder verworfen werden.

  • Zitat

    Original von sir_d
    Der Paragraph stammt doch sicher aus einer Zeit wo an Abbiegelicht und Kurvenlicht noch nicht zu denken war, oder?


    In demselben Paragraphen ist auch von Tagfahrleuchten die Rede. Die gibt es erst seit kurzer Zeit, somit ist der Gesetzestext aktuell.


    Wer´s nicht glaubt, kann ja mal einen Abstecher zum TÜV machen und einen Prüfer befragen. Eine kleine Wette würde ich abschließen, dass die Funktionalität gewährleistet sein muss.


    Auch Nebelscheinwerfer müssen betriebsbereit sein, obwohl viele Corsas gar keine haben. Vorhanden sein heißt eben funktionieren müssen.


    Peter

  • Zitat

    Original von Suggerla
    soeben wurde das Abbiegeliht deaktiviert...


    dann könntest du uns hier ja mal erklären, was und wie du es durchgeführt hast. Dafür ist doch das Forum da :]


    So etwas nennt man dann Erfahrungsaustausch :D :D

  • da es, wie oben beschrieben nicht erlaubt ist werde ich nicht darüber berichten....



    habe mit dieser thematik bereits schlechte erfahrung gemacht X(

  • Zitat

    Original von Suggerla
    da es, wie oben beschrieben nicht erlaubt ist werde ich nicht darüber berichten....


    (


    ...dann würde ich noch viel eher das amtl. Kfz-Kennzeichen herausnehmen (!)....;o)